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Guten Morgen,
ich habe eine Gewerbe-Anmeldung für die Tätigkeit "Testamentsvollstrecker" bekommen. Bin mir als Neuling in diesem Aufgabengebiet nicht sicher, ob diese Tätigkeit nach der GewO anmeldepflichtig ist.
Wie wird dies anderenorts beurteilt ?
Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen hierzu.
MfG
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