Zeige Beiträge 1 bis 5 von 5 Treffern |
|
Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
|
Ja, das stimmt absolut. Ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt: Die erlaubnispflichtigen Gewerbe packt man ja in der Regel wieder an, weil eine Prüfung erfolgt. Das ist eben bei den erlaubnisfreien nicht der Fall. Folglich besteht eben genau bei den erlaubnisfreien Gewerben die Gefahr auch mal vom Radar verschwinden.
|
|
Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
|
Wir arbeiten mit dem Programm migewa!
Das hat das WSP.NRW so eingerichtet. Sobald die anzeigende Person ihr Gewerbe über das Portal anzeigt, entfällt die Prüfung und sie bekommen unverzüglich nach Meldung die sogenannte Empfangsbescheinigung. Da die GewO gemäß § 14 nur eine Anzeigepflicht der erlaubnisfreien, stehenden Gewerbe vorsieht, ist die Vorgehensweise des WSP.NRW daher grundsätzlich absolut gesetzeskonform. Nur leider kann halt nun jede Person im entsprechenden Bezirk Gewerbemeldungen vornehmen ohne einer vorherigen Prüfung zu durchlaufen. Dies nimmt uns Gewerbeämtern somit die Chance, fehlerhafte oder unzulässige Meldungen zu vermeiden.
|
|
Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
|
Das ist leider jedoch die traurige Wahrheit. Die Bedenken der Ordnungsämter aus den verschiedensten Städten/Kreisen/Kommunen wurden wohl seitens der Ersteller des WSPs nicht geteilt. Hier wurden bereits genau solche Fälle angeführt! Dies hat zur Folge, dass die Korrektur/Nachbearbeitung einer falschen/fehlerhaften oder unzulässigen Meldung einen erheblichen Mehraufwand darstellt.
|
|
Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
|
Hallo zusammen,
derzeit erreichen mich vermehrt Anrufe in Bezug auf die Anmeldung eines Einzelunternehmens wegen Nutzung einer PV-Anlage auf dem eigenen Hausdach. Hier kann ich eine Anmeldung unterbinden. Kommen diese jedoch über das WSP-NRW rein, so ist das Gewerbe angemeldet. Wie geht Ihr in solchen Fällen vor? Ich hatte überlegt: Aufforderung zur Abmeldung - keine Reaktion oder Aktion des Gewerbeanzeigenden, 2. Aufforderung - keine Reaktion oder Aktion des Gewerbeanzeigenden, Einleitung Owi-Verfahren. Eine bloße Begründung, dass es sich hier trotzdem um Verwaltung des eigenen Vermögens handelt ist meines Erachtens nach weder ausreichend noch zielführend, da die Steuerberater eben ordentlich Gegenwind bringen.
Eine kurze Rückmeldung wäre klasse.
Vielleicht könntet Ihr mir auch eine Rückmeldung geben, wie Ihr argumentiert oder vielleicht hat jemand sogar eine Vorlage, die er mir zur Verfügung stellen könnte/würde.
Ich habe mich auch schon beim MWME NRW gemeldet und warte dort auf eine Rückmeldung des Herrn Amelung (SB PV-Anlagen). Ich erhoffe mir eine klare, eindeutige Handlungsanweisung (mit Rechtscharakter/Kommentierung/Urteil/o.ä.) für solche Fälle.
|
|
|
Zeige Beiträge 1 bis 5 von 5 Treffern |
|
Views heute: 280.700 | Views gestern: 404.901 | Views gesamt: 888.555.225
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|