unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Suche » Suchergebnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Zeige Beiträge 1 bis 1 von 1 Treffern
Autor Beitrag
Thema: Indirektes Eintrittsgeld für Jahrmarkt
sbrandt

Antworten: 1
Hits: 216.318
Indirektes Eintrittsgeld für Jahrmarkt 06.01.2023 10:35 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallöchen,

in unserer Kommune fand vor Covid jährlich ein Fest festgesetzt als Jahrmarkt auf Privatgelände mit Badesee statt. Um das Seegelände zu betreten wurde rund ums Jahr ein Entgelt verlangt, quasi als Eintrittsgebühr. Diese Gebühr wurde auch an den Tagen verlangt, an denen der Jahrmarkt stattfindet. § 71 GewO besagt ja, dass bei u.A. Jahrmärkten keine Vergütung außer für die Überlassung von Raum und Ständen und für die Inanspruchnahme von Versorgungseinrichtungen verlangt werden kann.

Es ist davon auszugehen, dass dieses Fest 2023 erneut stattfinden soll.

Ich sehe die Eintrittsgebühr für das Gelände, auf dem neben dem See auch der Jahrmarkt stattfindet, als indirekte Vergütung und stehe dem eher kritisch gegenüber.

Die Veranstaltung könnte nicht anders festgesetzt werden. Leider kenne ich keinen ähnlichen Fall aus der näheren Umgebung. Haben Sie vielleicht irgendwelche Erfahrungen?

Danke im Voraus und viele Grüße
Zeige Beiträge 1 bis 1 von 1 Treffern

Views heute: 186.178 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.866.169


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 46 | Gesamt: 0.049s | PHP: 97.96% | SQL: 2.04%