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Thema: Anzeigepflicht nach §14 GewO
Stadt Bretten - Ordnungsamt

Antworten: 1
Hits: 655.140
Anzeigepflicht nach §14 GewO 25.03.2022 11:49 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß §14 GewO besteht eine Anzeigepflicht für Gewerbetreibende wenn ein Gewerbe begonnen wird.

Diese Pflicht besteht auch, wenn sich etwas an der Tätigkeit, Adresse etc ändert.
Wir haben gerade einen Fall, wo ein Einzelgewerbe zu einer GmbH umgemeldet wurde.
Die GmbH wurde auch im HR eingetragen. Jedoch hat der Gewerbetreibende dies nicht bei uns angezeigt.
Nun ist der Fall vor dem Verwaltungsgericht und muss belegt werden.
Im Landmann/Rohmer werden wir jedoch nicht fündig...
Hat jemand eine Idee bzw ein Urteil vorliegen?

Vielen Dank im Voraus.

Fabienne Riedlinger - Stadt Bretten
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