Jähnel
Antworten: |
18 |
Hits: |
43.028 |
|
|
Auch in unserer Stadt wird diese Form von Wanderlager praktiziert. In der öffentlichen Ankündigung wird als zusätzliches Anlockmittel auf ein Abendessen mittels Gutscheins verwiesen. Die eingeladenen Gäste sollen ihre Menübestellung dem Gastwirt übermitteln.
Meine Frage: Seht Ihr hierin einen Verstoß der untentgeltlichen Zuwendung?
Viele Grüße aus der schönen Saalestadt
S.J.
|
|