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Hallo
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aufgrund der wöchentlichen Veröffentlichungen über Firmen, die sich ins Handelsregister eintragen lassen, habe ich eine Firma mit der Tätigkeit "Vermietung von Maschinen und Geräten jeglicher Art" zur Anmeldung aufgefordert. Mir wurde die Gewerbe-Anmeldung eingereicht mit genau dieser Tätigkeitsbeschreibung. Bei der Gewerbe-Anmeldung fehlte allerdings ein genauess Datum, zu wann das Gewerbe angemeldet werden soll. Daraufhin schrieb ich die Firma an und die Firma teilte mir mit, dass man "aktuell noch kein genaues Datum nennen kann, wann das Gewerbe (reine Vermögensverwaltung) an den Start gehen würde". Das machte mich etwas stutzig, sodass ich mir den Gesellschaftsvertrag einmal schicken lies.Im Gesellschaftsvertrag steht unter § 2 "Gesellschaftszweck" (1) Zweck der Gesellschaft ist die Vermietung von Maschinen und Geräten jeglicher Art. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erschienen, den Gesellschaftszweck mittelbar und unmittelbar zu fördern. Eine gewerbliche Vermietung ist nicht gestattet.
würdet Ihr das als reine Vermögensverwaltung sehen oder doch eher als gewerbliche Tätigkeit, die anzeigepflichtig ist ? ich bin hier etwas überfragt..
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