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Thema: GmbH als phG einer GmbH & Co. KG extra anmelden
Sabine 123

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RE: GmbH als phG einer GmbH & Co. KG extra anmelden 19.01.2022 13:28 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ja, genau so ist es. Ganz schön verwirrend!

Eben genau dieses Problem mit einem Steuerberater habe ich nun schon zum zweiten Mal, daher wollte ich nun endlich wissen wie es richtig zu machen ist.

Das heißt, Sie melden die GmbH trotzdem an, auch wenn keine zweite Gewerbeanzeige für die GmbH extra vorliegt, verlangen keine Gebühr und schicken auch die Anmeldung für die GmbH nicht mit?

Aber angenommen die von Ihnen angemeldete GmbH erhält eine Gewerbeuntersagung, dann muss die GmbH abgemeldet werden, aber ja dann auch logischerweise die GmbH & Co. KG (wenn die GmbH die einzige Komplementärin ist), da die GmbH ja Gewerbetreibende ist und nicht mehr sein darf.

Woher wissen Sie dann, dass die GmbH auch noch in der GmbH & Co.KG drin steckt???? Das spuckt das Programm ja dann auch nicht einfach so aus, oder?

Und ... nur noch so ein Gedanke von mir .... Wenn z.B. der Komplementär einer KG nicht eine GmbH sondern eine natürliche Person ist (oder bei einer GbR bzw. OHG), da müssen diese Personen ja auch kein zweites Gewerbe anmelden. Erhält diese natürliche Person dann eine Gewerbeuntersagung, dann ist auch hier logischer Weise die KG(bzw. die GbR oder OHG) abzumelden wenn es keine weiteren Gesellschafter gibt.

Ich weiß nicht ob irgendjemand meinen Gedanken folgen kann .... aber das schwirrt mir so alles im Kopf rum.
Thema: GmbH als phG einer GmbH & Co. KG extra anmelden
Sabine 123

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RE: GmbH als phG einer GmbH & Co. KG extra anmelden 19.01.2022 11:33 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

danke Roesje für die ausführliche Erklärung. So ähnlich habe ich bis jetzt auch immer gedacht. Habe dann aber auch zweimal die Gebühren verlangt, da ich ja zwei Anmeldungen gemacht habe. Wenn sich der Geschäftsführer der GmbH nun aber weigert kann ich ihn rechtlich nicht dazu zwingen die GmbH extra anzumelden.

Anscheinend gibt es wohl je nach Software-Hersteller verschiedene Formulare. Bei mir kommt in Feld 1 der eingetragene Name und in Feld 2 der Ort und die Nr. des Registereintrages.

Wenn ich eine Anmeldung erfasse sieht das dann so aus:

im Feld 1:
phG Sabine GmbH
Sabine GmbH & Co. KG

und im Feld 2:
HRB, AG Sowieso
HRA, AG Sowieso

und im Feld 3:
der bzw. die Geschäftsführer der GmbH

Also ist ja alles drin, so wie auch Herr Mischner das schreibt und dürfte zu keinen Problemen mit anderen Institutionen kommen.
Allerdings findet mein Programm dann wenn ich nur nach der GmbH suche diese auch nicht .... aber wer sucht denn danach wenn diese "da draußen" keinen interessiert?
Thema: GmbH als phG einer GmbH & Co. KG extra anmelden
Sabine 123

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19.01.2022 01:50 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

vielen Dank für die schnellen Antworten. Ja, ich weiß, dass das Thema hier schon öfters behandelt wurde und ich habe die Antworten schon x-male durchgelesen, aber keine war so eindeutig wie die von Herrn Mischner und gehandhabt wird es wohl unterschiedlich.

Auf meine Nachfrage in unserem Landratsamt bekam ich jetzt die Antwort, dass ich die GmbH schon extra anmelden müsse, da sie nicht eigenes Vermögen sondern fremdes Vermögen verwaltet. verwirrt verwirrt

Aber die Antwort von Herrn Mischner leuchtet mir mehr ein. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist ja die Anmeldung der GmbH & Co. KG eigentlich die Anmeldung der GmbH (da die KG selbst gar nicht anmelden kann sondern nur der phG, in diesem Fall die GmbH). Die GmbH steht ja auch bei den Nummern 1 und 2 mit drin und bei 3 ist der bzw. die Geschäftsführer der GmbH aufgeführt. Oder?

Noch eine blöde Frage: Dann müsste ja auch der Gebührenbescheid an die GmbH gerichtet sein und nicht an die GmbH & Co. KG, oder wie macht Ihr das?
Thema: GmbH als phG einer GmbH & Co. KG extra anmelden
Sabine 123

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GmbH als phG einer GmbH & Co. KG extra anmelden 17.01.2022 21:02 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe demnächst in meiner Gemeinde eine GmbH & Co. KG anzumelden und habe vorab mit der Geschäftsführerin der GmbH telefoniert. Ich sagte ihr, es werden zwei Gewerbeanmeldungen nötig, eine für die GmbH & Co. KG und eine für die GmbH (so habe ich es von meiner Vorgängerin gelernt und weiß auch von einer Nachbargemeinde, dass dies dort ebenfalls so gehandhabt wird). Die Dame möchte nun aber nicht zwei Gewerbeanmeldungen machen, da die GmbH ja nur extra für die Verwaltung der GmbH & Co. KG gegründet wurde. Da ich von anderen Gemeinden weiß, dass diese die GmbH nicht seperat anmelden und in der Gewerbeanmeldung der GmbH & Co. KG ja eigentlich alle Daten von der GmbH enthalten sind bin ich mir nun unsicher.

Der Kommentar zum § 14 GewO hilft mir auch nicht weiter. Hier kann ich zwar rauslesen, dass die GmbH die Gewerbeanmeldung für die GmbH & Co. KG machen muss, aber ich lese es nicht so, als wenn die GmbH auch noch extra angemeldet werden muss, oder?

Kann mir jemand deutlich sagen was nun richtig ist und wo ich das nachlesen kann? Steht irgendwo, dass die GmbH als eigenständiges Gewerbe angemeldet werden muss bzw. nicht?

Ich hoffe ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrückt und freue mich auf Antwort. Danke

Viele Grüße
Sabine
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