Thema: Bundesfachtagung 2016 |
Lorber
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Hallo liebe Organisatoren der Bundesfachtagung Gewerberecht 2016,
ich schließe mich der ersten Anfrage an. Gibt es denn jetzt einen Termin für unsere Bundesfachtagung 2016 ? Bleibt es bei Schwerin als Austragungsort?
Ich konnte noch keinen Hinweis darauf im Forum finden.
liebe Grüße von der schönen Saale in Sachsen-Anhalt
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Thema: Lorber |
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Hallo liebe Mitstreiter,
hab da mal ne Frage!
Mir liegt eine Anmeldung eines e.V. vor, welche in der Bundeswehr die Kantinenversorgung (nicht für die Öffentlichkeit) vornimmt.
Lt. GastG LSA sehe ich dies als unnötig an.
Danke für eure Meinungen
und noch einen schönen Tag
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Thema: Gewerbeabmeldung bei vorübergehender Gewerbeaufgabe? |
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Hallo liebe Forenmitglieder,
ich danke für die schnellen Antworten, die sehr hilfreich waren und meine Absichten bestätigten. Das Antwortschreiben an den Anwalt ist verfasst. Bleibt abzuwarten, welche Reaktion erfolgt und Einsicht seitens des Mandanten da ist.
Ich wünsche allen noch eine schöne Arbeitswoche.
viele Grüße von der Saale hellem Strande
von S. Lorber
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Thema: Gewerbeabmeldung bei vorübergehender Gewerbeaufgabe? |
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Ein Problem kommt ja noch hinzu.
Der Anwalt ist pfiffig und entgegnet gerade dieser Frage. Weil es sich hier um ein Einkaufscenter von einer Fläche mit 4000 m² handelt, ist hier die gängige Praxis, Gewerbeflächen zu vermieten, ohne konkret zu benennen, wo sich diese im Objekt befinden (z.B. Vermietung von 200 m² in .... Adresse des Einkaufscenters).
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Thema: Gewerbeabmeldung bei vorübergehender Gewerbeaufgabe? |
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Hallo liebe Forenmitglieder,
ich brauch wieder euren Rat
Folgender Sachverhalt:
Ein Einzelhändler (kein Saisongeschäft) räumt sein Ladengeschäft (in einem Einkaufscenter), welches danach ungenutzt bleibt. Der Händler wird mittels Aufforderung zur Meldepflicht zur Gewerbeabmeldung gebeten. Der Händler meldet sich, um mitzuteilen, dass er auf der Suche nach einem anderen Objekt im Einkaufscenter ist – er möchte nicht abmelden, weil er beabsichtigt, weiterhin gewerblich tätig zu sein.
Das Geschäft ist zwischenzeitlich an einen neuen Händler vermietet, der offenkundig auch gewerblich aktiv ist. Eine Geschäftstätigkeit des Händlers in einem anderen Geschäft des Einkaufscenters ist nicht nachzuweisen.
Er meldet sich auch geraume Zeit nicht, so dass ich ihn per Bescheid zur Abgabe der Gewerbemeldung bringen möchte. Eine Anhörung wird versendet. Ein Anwalt wird eingeschaltet.
Sein Einwand – sein Mandant hat nur vorübergehend die gewerbliche Tätigkeit unterbrochen, weil er beabsichtigt, die Geschäftstätigkeit zu einem späteren noch unbestimmten Zeitpunkt wieder aufzunehmen.
(der Anwalt beruft sich auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf vom 28.01.1998– die besagt: Wird das Gewerbe nur vorübergehend eingestellt, liegt keine Gewerbeaufgabe vor, die gem. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 GewO angezeigt werden muss)
Der Kommentar zur GewO
Landmann / Rohmer sagt nunmehr in der Rdnr. 48:
„Die vorübergehende Einstellung des Gewerbebetriebes unterliegt dagegen nicht der Anzeigepflicht. Dies gilt insbesondere für die sog. Saisonbetriebe in Badeorten, Wintersportplätzen usw.“.
Ich würde diesen Einzelhändler, nicht dem Saisonalbetrieb zuordnen und würde ihn demnach um die Abmeldung bitten.
Wie seht ihr das. Für hilfreiche Antworten danke ich schon im Voraus.
Viele Grüße von der noch sonnigen Saale
von S. Lorber
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Thema: Gewerbemeldungen per Fax |
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Dankeschön für die schnelle Reaktion und Antworten. Diese waren sehr hilfreich.
viele Grüße von der Saale
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Thema: Gewerbemeldungen per Fax |
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Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe ein Problem mit Gewerbemeldungen, die per Fax bei uns eingehen. Die Formulare GewA 1-3 werden genutzt, eine Unterschrift ist auch vorhanden. Ausweiskopien werden meist auch mit versendet. In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 u. 55c der GewO ist nicht klar geregelt, wie in diesem Fall zu verfahren ist.
Meine Frage:
Ist also eine Gewerbemeldung per Fax zulässig und ich bestätige oder sollte man auf die herkömmlichen Anzeigemöglichkeiten dringen (persönliches Erscheinen, Postweg, Vollmacht) und die Meldungen erst nach Erscheinen oder Posteingang bestätigen???
Ich danke jetzt schon für eure Antworten.
viele Grüße aus der Sachsen-Anhalt
S. Lorber
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