mittlerweile liegen Beschlüsse des Hessischen VGH (8 B 77/22 vom 22.12.2023) und des VG Hamburg (7 E 3608/23 vom 03.11.2023) vor, die das Thema "24/7-Öffnungszeiten" für Snackautomaten thematisieren.
Die Entscheidungen sind eindeutig - wie geht man aber mit der Gewerbeanzeige um, die explizit auf die durchgehenden Ladenöffnungszeiten bei der Tätigkeitsbeschreibung aufführt? Gibt es evtl. bestimmte Formulierungen innerhalb der Beschreibung oder wie wird das bei Euch in der Praxis umgesetzt? Bin da im Moment etwas ratlos...
Freue mich auf Euer Feedback, vielen Dank schon einmal und liebe Grüße aus dem rheinland-pfälzischen Neuwied!!!
Die XY-Kfz-Service GmbH wurde in die Blablabla-Kfz-Service und Autoteile GmbH geändert. Den bei uns bislang eingetragenen Geschäftsführer (= Gewerbetreibenden) gibt es laut Handelsregisterauszug nicht mehr. Die Handelsregisternummer hat sich nicht geändert.
Wie ist im vorliegenden Fall vorzugehen? Erfolgt eine Berichtigung oder müssen Ab- und Anmeldung vorgenommen werden?
Bin für jede Rückmeldung dankbar und wünsche Euch allen ein schönes Wochenende!!!
Hat zufällig jemand bereits Anfragen einer "Unternehmensgruppe im Großhandel mit Produkten der Befestigungs- und Montagetechnik" erhalten, die die Eröffnung eines 24h-Shops (montags - freitags 17 Uhr bis 6 Uhr und samstags 24 hours) betreffen? So sollen die Ladenöffnungszeiten mittels Automation für die Kunden auf "rund um die Uhr" erweitert werden.
Nach meiner Auffassung ist dies laut Ladenöffnungsgesetz nicht möglich.
Feuer frei - ich bin auf Eure Rückmeldungen gespannt und bedanke mich bereits dafür!