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Autor Beitrag
Thema: Schankwirtschaft als Tanzlokal erlaubt?
Martin Halbinger

Antworten: 11
Hits: 129.195
05.10.2023 06:59 Forum: Gaststättenrecht


Sorry, hat etwas gedauert, musste erst den Kollegen fragen.

M 11 K 13-295 VG München v. 19.03.2015
und
M 16 K 92.1701 VG München v. 16.03.1993
Thema: Schankwirtschaft als Tanzlokal erlaubt?
Martin Halbinger

Antworten: 11
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29.09.2023 12:56 Forum: Gaststättenrecht


Ich keinne ein Urteil aus Bayern, nach dem bei bis zu 24 Vergnügungsveranstaltungen / Jahr (Konzerte, Tanzabende usw) in einer Gaststätte noch von einer Gaststättennutzung ausgegangen wird, darüber wird es dann als Vergnügungsstätte mit den entsprechenden Folgen (z. B. auch planungsrechtliche Zulässigkeit in bestimmten Gebieten) gewertet.
Thema: Gewerbe Kehrwoche ( Hausmeister)
Martin Halbinger

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Hits: 379.177
02.04.2023 10:12 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ob es sich lohnt, muss jeder für sich selber entscheiden.
Als Angestellter (geringfügig Beschäftigter sog. 450 Eur Job) hat man grundsätzlich Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit usw. Die Fehler die man macht sind haftungsrechtlich ein Problem des Arbeitgebers, Arbeitgeber beteiligt sich an Sozialversicherung usw. Werkzeug / Material bekommt man gestellt.

Als Unternehmer muss ich meinen Vertrag erfüllen, egal ob der einzige Mitarbeiter (man selbst) krank oder Urlaubsreif ist, Versicherungen (für Fehler, Sozialversicherung usw.) muß man selber in den Preis einkalkulieren, Kündigungsfristen sind im Vertrag geregelt, Gesetzlichen Kündigungsschutz usw. gibt es nicht. Werkzeug / Material usw. muss man selber besorgen und ggf in Rechnung stellen (je nach Vertrag). Daneben muß man die Einkünfte versteuern und (zumindest in einfacher EÜR) Buch führen. Sehr wahrscheinlich kommen pflichtbeiträge bei verschiedenen "Verbänden" (IHK, Berufsgenossenschaft usw) dazu (soweit man da nicht in Ausnahmeregelungen fällt)

Ob das bei nur einem Kunden nicht eine Scheinselbständigkeit ist?

Auch sollten die Preise unterschiedlich ausfallen. Jeder Handwerker kostet auf der Rechung über 50 Eur der Arbeiter bekommt davon aber nur 25 brutto... warum wohl.

Wenn der Betrag der gleiche bleibt, lohnt es sich sicher, aber nur für den Auftraggeber.
Thema: Jahrmärkte auf Parkplätzen
Martin Halbinger

Antworten: 9
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10.12.2022 15:58 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Unterscheidungen:
jeden wir von einem Jahrmarkt / Volksfest mit größeren Aufbauten und mehreren Tagen / Wochen oder von einem Floh- / Trödelmarkt mit "paar Stunden" Dauer und überwiegend nur Tischen / Schirmen also eher Möblierung.
Auch muß man differenzieren, ob der Markt nicht baurechtlich relevant ist, da er per Definition keine bauliche Anlage ist, ob er insgesamt genehmigt werden muss oder nur Teile (z.B. große Zelte)

Der einmalige Flohmarkt ist keine bauliche Anlage, da der Markt nicht auf Dauer angelegt ist und die Aufbauten auch nicht länger stehen als ein parkendes Auto. Bei einem regelmäßigen Flohmarkt (mehr als nur gelegentlich / paar mal im Jahr) z. B. jedes Wochenende oder auch Wochenmärkten usw. kann der gesamte Markt / die Fläche als andere Nutzung gesehen werden und die Änderung damit baugenehmigungspflichtig sein.

Bei einem Jahrmarkt / Volksfest oder auch mehrwöchigem Weihnachtsmarkt sind oft ja auch Buden / Zelte / Fahrgeschäfte und andere größere Aufbauten vorhanden, die grundsätzlich schonmal bauliche Anlagen sind. Manche davon sind dann z. B. als fliegende Bauten mit Prüfbuch anzeigepflichtig, werden also einzeln bauaufsichtlich geprüft, viele andere sind genehmnigungsfrei.
Dieser Jahrmarkt findet aber i.d.R. nicht so häufig statt (z. B. 3 x im Jahr). Hier hat unsere oberste Bauaufsicht (Bayern) mit einem Schreiben klargestellt, das sie für solche gelegentliche Feste / Märkte keine Baugenehmigungspflicht sieht. Da es sich aber um bauliche Anlagen handelt, kann es insbes bei Mißständen durchaus erforderlich sein, bauaufsichtlich einzuschreiten, wenn die Fremdnutzung des Parkplatzes durch den Markt z. B. zu einem Verkehrschaos führt oder abends (berechtigte) Lärmbeschwerden entstehen.

Bei uns informiert unser Ordnungsamt über alle Veranstaltungen die Bauaufsicht. Wir handhaben es dann so, das bei einer größeren Nutzung baurechtlich pflichtiger Stellplätze eine Erklärung des Nutzers gefordert wird, mit der er klarstellt, das für den Veranstaltungszeitraum durch langjährige Erfahrungen oder Alternativmaßnahmen sichergestellt wird, das die entfallenen Flächen in dem Zeitraum nicht gebraucht werden.

Beim Freibad in der Wintersaison oder beim Fußballstadion an spielfreien Tagen ist das ja nachvollziehbar. Oder es werden andere Flächen angemietet und die Besucher mit Bussen geshuttelt usw.
Thema: Privater Flohmarkt - wie oft im Jahr zulässig?
Martin Halbinger

Antworten: 2
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RE: Privater Flohmarkt - wie oft im Jahr zulässig? 01.11.2022 11:01 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


mal rechtlich / "unfachlich"
Es gibt Leute, die verkaufen auf entsprechenden Online-Portalen oder über Zeitungsinserate laufend 24/7 Waren. Oder sind auch jedes Wochenende auf mehreren Flohmärkten vertreten.
Wenn in einer Familie mehrere Kinder vorhanden sind, kommt schon ein recht umfangreicher Spielwaren- und Kleidungsdurchsatz zusammen, gerade auch wenn man wenig Stauraum hat und es sich leisten kann, neu zu kaufen statt das die Kleinen die Sachen der großen Geschwister übernehmen müssen.

Gedanken zur Diskussion:
Die maßgebliche Frage wäre für mich... Handelt es sich ausschließlich um selbst genutzte Gebrauchtwaren oder wird auch für dritte verkauft bzw beteiligen sich Dritte mit eigenen Ständen? Wird auch Neuware (außer das "ungeöffnete ungeliebte Geschenk") verkauft? Gibt es Anzeichen für Gewinnerziehungsabsicht? Gibt es durch Werbung einen Einzugsbereich, der über die direkte Nachbarschaft hinaus geht?

Ob Ort oder Person maßgeblich sind, hängt davon ab, über welches Rechtsgebiet man an die Sache herantreten möchte. Wenn eine Örtlichkeit mehrmals anders genutzt wird, als genehmigt, gibt es in den Kommentaren zur Bauordnung mehrere Bezugsfälle, wann eine baurechtlich relevante Nutzungsänderung angenommen werden kann.
Übers Steuerrecht geht es eher auf die Person, dann ggf unabhängig davon, ob die Verkäufe online, auf dem eigenen Hof oder auf fremden Märkten gemacht wurden.

Meinung
alle 3 Monate ist m. E. eine Obergrenze von dem, was jeweils saisonal an Waren aus nem üblichen Haushalt anfällt. Wenn es an einen Samstag noch nicht "weggegangen ist" vielleicht noch ein jeweils zweites Wochenende. Wenn es größer / häufiger ist, würde ich mal berechtigten Anlass für klärende Nachfragen sehen...
Thema: Baugenehmigung gaststätte
Martin Halbinger

Antworten: 3
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05.06.2021 21:02 Forum: Gaststättenrecht


Halllo
Bin neu hier im Forum.

Zur Frage:
Hier werden zwei Sachverhalte vermischt...
1. Wenn es sich um eine bereits genehmigte Nutzung handelt, hat diese grundsätzlich erstmal Bestandsschutz. Dieser erlischt auch nicht, wenn durch Umbauarbeiten der Betrieb mal mehrere Monate geschlossen ist.
Wenn eine Nutzung aufgegeben wurde, verfällt ggf der Bestandsschutz. Da reden wir aber von Leerständen von über 5 Jahren und keinerlei Versuche, die Nutzung wieder aufzunehmen.

2. Wenn ich einen Neu- oder Umbau plane und dafür eine Baugenehmigung erhalte, gilt diese je nach Bundeland bis zu 4 Jahre, bis mit den Bauarbeiten begonnen werden muss, sonst verfällt die Genehmigung. Es kann ja gut sein, das inzwischen ganz andere Rechtslagen gelten (z. B. EnEV) Die Genehmigung kann aber verlängert werden, insbes, wenn sich an der REchtslage nichts geändert hat. Wenn keine Verlängerung beantragt wird, muss ich erst eine neue Genehmigung beantragen, bevor ich in dem Bau beginnen darf.

Die Situation fällt unter 1. die genehmigte Nutzung verfällt nicht... die Aussage vom Bauamt ist entweder falsch oder falsch verstanden worden, da die Baumaßnahme oder Nutzungsänderung genehmigt wird, wenn der Bau aber abgeschlossen ist, ist die Nutzung (nahezu) dauerhaft bestandsgeschützt.
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