Thema: Informationen zum Spielersperrsystem OASIS |
Crami
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Hallo zusammen
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das Spielersperrsystem ist nunmehr auch für Niedersachsen anzuwenden. Im GlüStV 2021 wird von den Verpflichteten gesprochen:
- Veranstalter von Glückspiel
- Vermittler von Glückspiel,
die verpflichtet sind, sich dem Spielsperrsystem anzuschließen und die Pflicht haben, spielwillige Personen durch Ausweiskontrolle zu identifizieren und mit der Sperrdatei abzugleichen.
Im Bereich des gewerblichen Spiels sind damit neben den Spielhallen eben auch Gaststätten verpflichtet, dies umzusetzen.
Nun meine Frage: Wie läuft soetwas praktisch ab? Hat da schon Jemand Erfahrung oder - wie vom Ministerium gefordert - Kontrollen durchgeführt?
Für Spielhallen habe ich so eine vage Vorstellung, da grds. der Eingang/die Theke mit dem geschulten Personal ausgestattet ist.
Aber wie handhaben es die Gaststätten? Bzw. wer ist dort Verpflichteter zwecks Ausweiskontrolle? Veranstalter ist laut Ministerium der Geräteaufsteller. Dieser ist aber zumeist nicht auch Betreiber der Gaststätte. Sind somit die Geräte technisch aufgerüstet oder müssen Betreiber*innen/dortige Mitarbeiter*innen vor Inanspruchnahme des Spielgerätes jedesmal den Abgleich vornehmen?
Vielleicht weiß Jemand Rat und kann Licht ins Dunkle bringen!
Ich bedanke mich,
herzliche Grüße aus der Seehafenstadt
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Thema: Tenor für Gewerbeuntersagung gegen GmbH und Geschäftsführer |
Crami
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Hallo in die Runde,
ich bin ebenfalls (relativ) neu hier und befasse mich zum ersten Mal mit einer Gewerbeuntersagung. Ich hoffe auf eure Rückantwort
Kurz dargestellt: Finanzamt bittet um Prüfung eines GUV aufgrund Steuerschulden ggü. einer Firma "XY GmbH & Co. KG" mit einer Geschäftsführerin.
Gewerberechtlich gemeldet ist die Firma: XY GmbH & Co. KG, p.h.G. XY Beteiligungs GmbH; die Geschäftsführerin ist GF des p.h.G
Wenn ich es nun aus den vorherigen Kommis richtig verstanden habe, ist meine Anhörung und später der Bescheid an die Beteiligungs GmbH und an die GF zu richten?
Stellungnahmen (z.B. Registergericht, HWK und ähnliches) habe ich bereits angefordert und auch schon zurückerhalten.
Herzlichen Dank und mit den besten Grüßen aus Emden
S. Cramer
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