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Autor Beitrag
Thema: ehrenamtlicher Konsum - Gewerbeanmeldung?
Kristin Jahncke

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21.02.2023 07:45 Forum: Gewerberecht


Sinn dieses Ladens soll laut eines Zeitungsartikels sein, die Gemeinschaft im Dorf zu stärken und vermutlich älteren Anwohnern das Einkaufen zu erleichtern.

Das Gebäude gehört den Betreibern des Konsums. Dieser wurde vor einer halben Ewigkeit auch schon mal als solcher betrieben und soll nun wieder eröffnet werden.

Es sollen (laut Artikel) nur Produkte aus der Umgebung verkauft werden. Also Eier, Wurst, Honig etc. pp. Geplant ist, den Konsum nur ein paar Stunden in der Woche zu öffnen und zu dieser Zeit soll immer ein Ehrenamtler anwesend sein - aber eben nicht abrechnen.

Wir haben von dem Vorhaben auch nur aus der Zeitung erfahren und sind jetzt ein bisschen überfragt, wie wir am besten vorgehen sollen.
Thema: ehrenamtlicher Konsum - Gewerbeanmeldung?
Kristin Jahncke

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ehrenamtlicher Konsum - Gewerbeanmeldung? 09.02.2023 07:59 Forum: Gewerberecht


Guten Morgen!

in einem alten Konsum sollen demnächst wöchentlich Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs angeboten werden. Die Produkte, die verkauft werden sollen, stammen aus der Region. Geöffnet wird der Konsum nur für ein paar Stunden in der Woche und wird dabei von Ehrenamtlern betrteut. Die Bezahlung erfolgt über eine Kasse des Vertrauens.

Somit liegt offensichtlich keine Gewinnerzielungsabsicht vor, welche aber laut Definition des Gewerbebegriffs Voraussetzung für eine gewerbliche Tätigkeit ist. Demnach müssten die Betreiber des Konsums kein Gewerbe für ihren Verkauf im Konsum anmelden. Liege ich damit richtig, oder ist hier doch eine Gewerbeanmeldung notwendig?
Meines Erachtens müssten lediglich die Erzeuger der zu verkaufenden Produkte die entsprechenden Gewerbeanmeldungen und Erlaubnisse aufzeigen - oder stehe ich hier vielleicht auf dem Schlach?


Vielen Dank im Voraus!
Thema: Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen
Kristin Jahncke

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21.02.2022 11:57 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo!

Auch ich würde gern mal auf Erfahrungen zurückgreifen.

Mein Kollege hat eine Gewerbeanmeldung von Amts wegen durchgeführt.
Es handelt sich um ein Hotel, das dem Gewerbetreibenden gehört. Aus Krankheitsgründen wurde dieses für den Zeitraum von 5 Monaten verpachtet. Der Pachtvertrag war befristet und ist inzwischen ausgelaufen.
In der Zwischenzeit wurde das Gewerbe von Amts wegen abgemeldet, mit der Begründung, dass das Gewerbe nicht ausgeführt worden konnte, weil ein anderer Betrieb in der Betriebsstätte tätig war.
Der Gewerbetreibende wurde zweimal angehört und reagierte auf diese Schreiben nicht. Ein Zwanggeld wurde allerdings nicht angedroht.

Gegen die Gewerbeabmeldung von Amts wegen wurde nun Widerspruch eingelegt, über den ich entscheiden muss.
Der Gewerbetreibende gibt an, nie vorgehabt zu haben, sein Gewerbe aufzugeben und hätte das Hotel lediglich aus Krankheitsgründen für diesen bestimmten Zeitraum verpachtet.

Nach meiner Recherche fürchte ich, dass die Gewerbeabmeldung von Amts wegen etwas vorschnell vorgenommen wurde. Es ist zwar ungünstig, dass sich der Gewerbetreibende nicht zurückgemeldet hat, jedoch lag uns der befristete Pachtvertrag vor und meines Erachtens nach hätten wir davon ausgehen müssen, dass das Gewerbe im Anschluss ganz normal weitergeführt wird.
Oder übersehe ich hier vielleicht etwas?
Leider bin ich noch recht frisch im Gewerberecht unterwegs und würde mich über Anmerkungen freuen.

Vielen Dank und eine schöne Woche!
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