unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Suche » Suchergebnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Zeige Beiträge 1 bis 1 von 1 Treffern
Autor Beitrag
Thema: Cocktaillieferdienst
Mahlstedt

Antworten: 2
Hits: 65.163
Cocktaillieferdienst 19.05.2021 15:22 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin,

ich hoffe ihr könnt uns mit euren Erfahrungswerten weiterhelfen. smile

Wir haben bei uns in der Stadt einen Gewerbetreibenden (laut Homepage befindet sich seine GmbH noch in Gründung, mit Hauptsitz in Bremen), der einen Cocktaillieferdienst betreibt /betreiben möchte. Die Bestellung der Cocktails erfolgt telefonisch.
In das RG fällt das Ausliefern von Cocktails nicht, da kein RG vorliegt kann, wenn die Bestellung vom Kunden ausgeht. Laut § 56 Abs. 3 b) GeWo ist das Feilbieten von alkoholischen Getränken ebenfalls verboten, wobei im besagten Fall kein Feilbieten vorliegt, da die Bestellung vom Kunden ausgeht.
Demnach müsste es sich bei einem Cocktaillieferservice um ein stehenden Gewerbe handeln.
Fraglich ist, ob diese Tätigkeit unter §1 Abs.3 NGastG fällt. §1 Abs.3 NGastG sagt, dass ein Gaststättengewerbe vorliegt, wenn gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden.

Bricht man das auf unseren Sachverhalt runter, so müsste es sich um ein stehendes Gewerbe handeln, welches unter das NGastG fällt, da der Gewerbetreibende die Cocktails verzehrfähig anbietet?!

Vielen Dank für eure Hilfe!

Viele Grüße…
Zeige Beiträge 1 bis 1 von 1 Treffern

Views heute: 186.597 | Views gestern: 396.705 | Views gesamt: 890.369.326


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 46 | Gesamt: 0.067s | PHP: 98.51% | SQL: 1.49%