unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Suche » Suchergebnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Zeige Beiträge 1 bis 2 von 2 Treffern
Autor Beitrag
Thema: einmaliger Verkaufsstand = Reisegewerbe?
Oktober

Antworten: 4
Hits: 6.507
28.09.2006 16:27 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo Boshamer,

sorry wußte nicht dass das schon unter Rechtsberatung läuft. *dieser Staat mit seinen Gesetzen macht einen ganz irre* Trotzdem Dankeschön, da werd ich mich halt durchfragen müssen.
Thema: einmaliger Verkaufsstand = Reisegewerbe?
Oktober

Antworten: 4
Hits: 6.507
einmaliger Verkaufsstand = Reisegewerbe? 28.09.2006 16:16 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo,

folgendes Problem, bzw. Frage. Ich habe momentan ein stehendes Gewerbe, bzw. 2 Gewerbescheine. Einmal arbeite ich von zu Hause aus und dann habe ich in einer Kirchgemeinde einen kleinen Stand, wo ich Bücher, Ansichtskarten etc., vor allem bei Veranstaltung anbiete. (unselbständige Zweigstelle) Jetzt hat die Gemeinde vor in einem Einkaufscenter in der Nähe der Kirche einen Stand vor der Weihnachtszeit zu machen (höchstens 1-2 Tage) wo sie verschiedene kleine Hefte verschenkt und mit den Leuten reden möchte. Nun wurde ich gefragt, ob ich mich nicht mit hinstellen könnte um Weihnachtskarten etc. zu verkaufen.

Da ich mir unsicher war, wie das mit dem Gewerbeschein ist rief ich beim Gewerbeamt an und bekam die Auskunft das es ein Reisegewerbe sei, daraufhin bin ich zum Gewerbeamt zum Anmelden. Dort erfuhr ich erst wie teuer ein Reisegewerbeschein ist und meinte dann, dass sich das nicht lohnt für einen Tag. Daraufhin meinte die Sachbearbeiterin, wenn es eh nur eine einmalige Sache ist, wäre es kein Reisegewerbe und eine weitere Anmeldung sei nicht von Nöten.

Im Internet habe ich jetzt noch einiges gelesen, aber so richtig keine Antwort gefunden, welche Auskunft die richtige ist. Etwas stutzig gemacht hat mich nur folgender Satz: "Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 42 [Absatz 2] GewO) oder ohne eine solche zu haben....."
Kann es sein, dass die Sachbearbeiterin deshalb auch sagte dass ich keine weitere Anmeldung benötige, da ich im Gespräch das mit der Kirche erwähnte und das als "Bestellung" gilt?

Wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte!
Zeige Beiträge 1 bis 2 von 2 Treffern

Views heute: 142.380 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.533.993


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 46 | Gesamt: 0.058s | PHP: 98.28% | SQL: 1.72%