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Hallo in die Runde,
auch wir haben im gesamten Landkreis diese aktuelle Fragestellung vorliegen. Renè Land haben Sie schon eine Antwort vom BMWi???
Wir favorisieren die freiwillige GewA2 für die "Namensänderung" des p.h.G 1. Ebene und sehen eine GewA1 als erforderliche Meldung für die Stiftung&Co. KG mit neuem p.h.G in Form der Stiftung bürgerlichen Rechts (so ist unsere Fallgestaltung).
Liebe Grüße aus Meißen
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