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Thema: Antrag an das VwG nach § 80 Abs. 5 VwGO
bessy

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Antrag an das VwG nach § 80 Abs. 5 VwGO 19.10.2006 10:12 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin an alle,

ich bin bisher aktiver Leser, habe jetzt selbst auch mal eine Frage.

Folgender Fall:

Es wurde eine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO erlassen mit Anordnung der sofortigen Vollziehung. Gegen diesen Bescheid wurde Widerspruch eingelegt sowie ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung an das VwG gestellt. Nach Erhebung des Widerspruches haben sich nunmehr die Tatsachen, die zur Feststellung der Unzuverlässigkeit geführt haben (Steuerrückstände, fehlende Einhaltung der Erklärungspflichten), zum Positiven geändert.
Würde in Stellungnahme gegenüber dem VwG dem Antrag jetzt stattgeben.

Wer hat in diesem Fall die Kosten des Eilverfahrens und nach Abhilfe des Widerspruches die Kosten des Widerspruchverfahrens zu übernehmen???

Vielleicht hat ein netter Kollege bzw. eine nette Kollegin damit bereits Erfahrungen gesammelt und könnte mir diese zur Verfügung stellen.


Vielen Dank im vorraus
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