Vielen Dank für Ihre Antwort, sagen wir mal ich hatte früher ein Gewerbe als Veranstalter und bin derzeit selbstständig als Künstler.
Mein Gewerbe unterliegt der Kleinunternehmerregelung, und ich schreibe wie schon beschrieben noch eine einzige Rechnung für das Gewerbe.
Als ich meine Freiberuflichkeit sagen wir als Künstler angemeldet habe - habe ich dafür auch eine extra Steuernummer erhalten.
Die Schulden an das Finanzamt resultieren aus einer alten Schätzung (nicht abgegebene Steuererklärung) für das Gewerbe.
Ehrlich gesagt hatte ich das gar nicht mehr auf dem Schirm und das Finanzamt ist damit rausgerückt als es mit der Freiberuflichkeit steil bergauf ging.
Nun soll mir das Gewerbe entzogen/ abgemeldet werden - wäre es vielleicht schlauer das Gewerbe von mir aus abzumelden um die zwangsweise Abmeldung zu umgehen?
Hat diese zwangsweise Abmeldung folgen für meine Freiberuflichkeit?
Und ja - ich bin natürlich dran Schulden abzubezahlen!
Folgendes Problem, früher war ich Gewerbetreibende und stelle für dieses Gewerbe EINE Rechnung im Jahr, ich habe schwere Jahre hinter mir mit Schulden etc.
Seit 2 Jahren geht es bergauf - allerdings nicht mit dem Gewerbe sondern mit meiner Freiberuflichkeit. Steuerlich ist beides getrennt.
Nun habe ich einen Brief vom Finanzamt bekommen - Ankündigung - Anregung Einleitung Gewerbeuntersagungsverfahren.
Es geht hier klar um Steuerrückstände - allerdings sind in der Rechnung auch Rückstände aus der Freiberuflichkeit aufgelistet.
Also auch nicht getätigte Steuervorrauszahlungen - was ich nicht ganz verstehe.
Meine Situation ist folgende, mit der gut laufenden Freiberuflichkeit versuche ich seit zwei Jahren - alle Schulden der letzten Jahre zu tilgen - das läuft mal besser mal schlechter und es geht auch nicht alles gleichzeitig - aber ich habe schon vieles abgezahlt.
Kann ich das Gewerbeeinstellungsverfahren abwenden - auch wenn ich nicht in der Lage bin alles sofort zu zahlen?
Welche Auswirkungen hat das Gewerbeeinstellungsverfahren auf meine Freiberuflichkeit?