Akainu
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Hi,
die verspätete Gewerbeanmeldung ist ja nach § 146 Abs. 2 GewO eine Ordnungswidrigkeit und wird nach Abs. 3 mit bis 1000€ Bußgeld geahndet.
Mit welchem Bußgeld muss man rechnen, wenn die Anmeldung 6-7 Monate zu spät erfolgt? Kann man irgendetwas tun, um das Bußgeld abzumindern? Die Anmeldung auf Eigeninitiative ist für diese Woche geplant...
Über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen, danke.
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