|
Hallo Zusammen,
ich bin relativ neu im Glücksspielrecht und habe gestern konkrete Hinweise auf illegales Glücksspiel in einer verlassenen Gaststätte bekommen.
Wer ist in diesem Verfahren federführend verantwortlich? Das Ordnungsamt oder die Polizei, da es sich um eine Straftat nach § 285 StGB handelt?
Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen!
L. G.
D. Horstmann
|
|