Meines Erachtens in einem solchen Fall schwer zu rechtfertigen. Gerade weil eine Prognose über einen "längeren" Zeitraum angestellt werden sollte.
Sicherlich hat bei Euch aber der Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen?!
Diese gilt nun umzusetzen. Ihr solltet in Absprache mit Eurem Kreis handeln und Unterstützung beim Vollzug anbieten.
Die Generalnorm des Polizei- und Ordnungsgesetzes sollte auf jeden Fall greifen, sodass ihr mittels einer mündlichen Anordnung auf jeden Fall schließen könnt.
Eine konkrete Gefahr liegt nach meinem Erachten auf jeden Fall vor!
Eine Gewerbeuntersagung setzt die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden voraus!
Die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit ist dann anzunehmen, wenn der Gewerbetreibende für die Zukunft nicht die Gewähr dafür bietet, seinen Betrieb künftig ordnungsgemäß zu führen. Folglich ist eine Zukunftsprognose anzustellen.
Das ist nach meinem Dafürhalten kurzfristig nicht möglich. Regelmäßig sind Gewerbeuntersagungen auszusprechen, wenn z.B. hohe Steuerrückstände vorliegen oder eine mangelnde Leistungsfähigkeit vorliegt.
nach Absprache mit unserer Handwerkskammer sind handwerkliche Tätigkeiten all jene, die in Anlage A und B der Handwerksordnung gefasst sind. Also alle zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerke.
Wie geht ihr im Außendienst um? Mündliche Aufforderung zur Schließung, Versiegelung...?
Wie geht ihr mit Tedi, Fahrschulen oder Blumenhändler um?