Grisu
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Original von Civil Servant
Dazu ein Zitat aus der GewAnzVwV:
"Bei Personengesellschaften (... KG ...) sind die geschäftsführungsbefugten Gesellschafter Gewerbetreibende, nicht dagegen die Personengesellschaften als solche, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen."
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Hallo,
ich hätte noch eine zu den (...) geschäftsführungsbefugten Gesellschafter (...)".
Wer ist demnach anzeigepflichtig, wenn durch den Gesellschaftervertrag der Kommanditist, also der nicht persönlich haftende Gesellschafter, zur Geschäftsführung einer GmbH & Co. KG bestimmt wurde?
Vielen Dank und schöne Grüße
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