Mal wieder eine Frage in die Runde, ich steh auf dem Schlauch.
Wir führen eine Debatte zu folgendem Sachverhalt:
eine GmbH ist im Handelsregister eingetragen mit der Tätigkeit " Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen".
Unsere Frage: muss sich die GmbH im Gewerbeamt anmelden? Die Geschäftsführer sind der Meinung eine gewerbliche Anmeldung ist nicht notwendig.
ich habe folgende Anfrage eines Gewerbetreibenden:
"Herausgabe und Vertrieb von Büchern, Postkarten und anderen Schriften.
Vorrangig sollen selbst geschriebene Bücher herausgegeben werden .....
Bücher, Postkarten und Kalender sollen auf Büchertischen zu Festen, Märkten u.ä. angeb. werden."
Meine Fragen
1. was würdet Ihr als angemeldete Tätigkeit eintragen?
2. ist es ein Reisegewerbe?
Kann mir bitte jemand mitteilen wie die Übermittlung des Ergebnisses der Überprüfung der gemeldeten Person entsprechend § 16 Abs. 2 S. 3 BewachV
aussieht. Hat jemand eine Muster oder geht die Übermittlung auch über das Bewachungregister? Wenn Ja, was muß ich anklicken.?