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Thema: Sitzverlegung der Hauptniederlassung |
krueni
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Zitat: |
Original von JannesLese ich mir den Text der Frage aber nochmal durch, erkenne ich, dass das Unternehmen aber kein GewA2 ausgefüllt hat.
In dem Fall natürlich die Daten einfach nur administrativ korrigieren. |
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Genau, eine GewA2 wurde nicht ausgefüllt.
Zitat: |
Original von J. Simon
Was ist mit der Komplementär GmbH?
Wurde diese auch verlegt? Diese ist der eigentliche Gewerbetreibende. Bitte nicht vergessen. |
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Auch die Verwaltungs-GmbH hat den Sitz an die gleiche Adresse verlegt. ;-) Ist ja bei uns eh nicht angemeldet; lediglich als xy GmbH & Co. KG; phG: xy-Verwaltungs GmbH, Ort (Amtsgericht Mannheim HRB 00000) erfasst.
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Thema: Sitzverlegung der Hauptniederlassung |
krueni
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Hallo liebes Forum,
wir haben eine unselbständige Zweigstelle einer GmbH & Co. KG in unserer Gemeinde.
Die Hauptniederlassung hat nun Ihren Sitz verlegt und mit dem Sitz auch das Amtsgericht. Somit wurde die Firma beim neuen Amtsgericht eingetragen und wir haben Kenntnis darüber bekommen.
Meine Vorgehensweise wäre: v.A.w. Amtsgericht ändern, neue HRA-Nummer und neue Anschrift der Hauptniederlassung erfassen.
Nicht kostenpflichtig; andere Behörden informiere ich darüber.
Seid ihr da auf meiner Seite?
LG!
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Thema: Gewerbe OFW |
krueni
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ich habe eine Gewerbeanmeldung von einer Person OFW erhalten. Nach Rücksprache mit dieser Person hat sie ein Büro in unserer Stadt gemietet, ohne Briefkasten und dieses als Betriebsstätte angegeben.
Als "Wohnanschrift" hat er eine Postfachadresse in einer anderen Stadt angegeben.
Kann ich diese Gewerbeanmeldung zurückweisen?
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Thema: GmbH in Liquidation |
krueni
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Zu welchem Datum wird dann von Amts wegen abgemeldet? Zum Löschdatum beim HR oder z.B. zum Datum als die GmbH in Liquidation gegangen ist/das Insolvenzverfahrein eingeleitet wurde...?
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Thema: GmbH in Liquidation |
krueni
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Gilt dies denn auch, wenn die Firma im HR noch nicht gelöscht wurde jedoch aber die Firma im HR über ihr Vermögen aufgelöst wurde?
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Thema: GmbH in Liquidation |
krueni
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Zitat: |
Original von Thomas Mischner
Genau. Die Gesellschaft selbst kann - da nicht mehr existent - ja keine Abmeldung mehr vornehmen. |
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Gibt es darüber eine Rechtsgrundlage oder Kommentar?
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Thema: GmbH in Liquidation |
krueni
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Die komplette Nachricht des Amtsgericht lautet:
Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Das würde heißen, dass sobald eine Gesellschaft vom Amtsgericht im Registerblatt gelöscht wurde, darf ich diese ohne Aufforderung zur Erbringung einer Gewerbeabmeldung einfach v.A.w abmelden?
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Thema: GmbH in Liquidation |
krueni
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liebes Forum,
bei mir liegt folgender Fall: GmbH hat 2012 seinen letzten Geschäftsführer beim Amtsgericht austreten lassen und ist in Liquidation gegangen.
Jetzt kam letzten Monat die Nachricht vom AG, dass die Liquidation beendet und das Registerblatt geschlossen ist.
Daraufhin habe ich die Firma zur Abmeldung aufgefordert das Gewerbe abzumelden, diese hat mir jetzt die Abmeldung geschickt mit den letzten aktuellen Liquidatoren.
Wenn ich das Gewerbe über das GWR abmelden möchte, steht natürlich noch der letzte Geschäftsführer bei uns drin, da dieser noch erfasst ist und bei uns nicht ausgetreten ist.
Mein Kollege ist der Meinung, dass wir die Liquidatoren nicht im GWR erfassen dürfen.
Wie verfahre ich in dieser Situation richtig?
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