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Thema: Gewerbeabmeldung vordatiert |
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*nochmal die Herdplatte anschmeiß und aufwärm*
Hallo zusammen,
ich zank mich aktuell mit einem Steuerberater und einem Gewerbetreibenden (wobei dieser sich von seinem Steuerberater verwirren lässt). Es geht um eine Übernahme eines bestehenden Gewerbes. Der Wechsel soll zum 01.03.2021 geschehen, die "alten" Betreiber möchten es dann auch im März rückwirkend bzw. am selben Tag abmelden. Der neue Betreiber will es heute schon vordatiert anmelden, da diese Unterlagen bei der Bank sowie bei anderen Zulassungsstellen (z.B. Lottoannahme) beantragen muss. Ich lege den § 14 GewO ganz eindeutig so aus: Anmeldung = gleichzeitiger Beginn, Abmeldung = gleichzeitiges Ende
Der Steuerberater behauptet, ich sei der Einzige der so ein Terz macht. Alle Nachbarkommunen und Co würden eine Vordatierung akzeptieren das mache er schon seit 30 Jahren und hätte sowas noch nie erlebt. Auch einige Kommentare hier geben mir ja wohl Recht. Was mich doch dann verwundert hat, dass es tatsächlich einige Kommunen im Kreisgebiet so machen wie der Steuerberater es sagt. Es wäre denen sogar Recht wenn die rechtzeitig bescheid bekommen, damit man alles frühzeitig regeln kann (tatsächlich wird dies auch so bei diversen Gründer- und Gewerbeanmeldungsseiten angegeben). An die die das auch so sehen.... nach welcher Grundlage macht ihr es? Ich finde den § 14 GewO eigentlich recht eindeutig!? Aber ich lass mich da auch gerne eines besseren belehren :-)
Besten Dank vorab und einen schönen Fastelovend
Beste Grüße
Daniel
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Thema: § 38 GewO überwachungsbedürftiges Gewerbe KFZ Handel |
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Guten Morgen zusammen,
ich habe hier einen Gewerbetreibenden der PKW verkaufen möchte. Bisher konnte er mir keinen GZRoder FZ vorlegen. Ich weiß aber aus der Vorgängerkommune, dass es einen Eintrag im FZ wegen Unterschlagung hat aus Mitte 2018. Nun stellt sich für mich eigentlich generell mal die Frage:
- wonach beurteile ich eigentlich, ab wann jemand nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt?
Ich danke Euch jetzt schon für die Antworten
Beste Grüße
Daniel
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Thema: XGewerbeanzeige |
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Hallo aus Hückeswagen,
wir haben den Verteiler komplett mit dem Support des Softwareanbieters als auch unserer EDV auf das reduziert, was im Gesetz steht. Nun bekommen folgende Kontakte die Meldungen:
- Stat. Landesamt
- Finanzamt (nicht automatisch softwareunterstützt)
- Gewerbeaufsicht
- IHK
- HWK
- Lebensmittelbehörde
- Zoll (nicht automatisch softwareunterstützt)
- DGUV
Beim Zoll hatte ich bereits vor einiger Zeit ein Ticket aufgemacht um dort zu erfahren, wie die Übermittlung laufen soll. Die wissen das laut ersten Rückmeldungen auch noch nicht und bleiben an einer Lösung dran. Wenn ich Mitteilungen für das Zoll habe faxe ich die aktuell. Das Finanzamt hat da leider auch noch keine Lösung. Wir hatten mit unserem FA besprochen, dass diese täglich eine Mail mit einer passwortgeschützten PDF erhalten was wir telefonisch vereinbart haben. Ist aber zu viel Aufwand, sodass wir das wöchentlich montags machen. So würden es auch andere Kommunen in deren Zuständigkeitsbereich machen.
Hauptsache ist, dass WIR soweit erstmal alles möglich gemacht haben, dass tägliche Meldungen übermittelt werden können. Das die anderen Instanzen diese nicht über XGewerbe o.Ä. übermittelt bekommen können, liegt ja erstmal nicht an uns.
Beste Grüße
Daniel
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Thema: Änderung des Gewerbes und Erlaubnis nach § 2 GastG |
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Zitat: |
Original von Harald Paulus
Hallo zusammen,
man sollte hier auch nicht den "Gesellschafter" mit dem "Geschäftsführer" verwechseln!
Wir prüfen jedenfalls nicht die Zuverlässigkeit des Gesellschafters!
Grüße aus dem sonnigen Westen |
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Guten Morgen,
ja klar das muss man unbedingt unterscheiden. Ich habe aus einem Seminar von einer hervorragenden Kollegin von uns zum Thema Gaststättenrecht mitgenommen, dass bei eV/GmbH jeder Vertreter geprüft wird. Ich hab aber auch mitgenommen, dass es Lösungen gibt, damit nicht der Vorstandsboss A den Frikadellenschein machen muss nur weil er mit Gesellschafter ist... kann mich da vllt. nochmal jemand einnorden wie sich das genau verhält?
Ein Beispiel waren die Restaurants in den Möbelhausketten.
Schonmal vielen Dank und auch wenns was früh ist, ein schönes Wochenende.
Besten Gruß
Daniel
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Thema: Änderung des Gewerbes und Erlaubnis nach § 2 GastG |
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Zusätzlich müsste jeder weitere Gesellschafter geprüft werden, sofern vorhanden. Muss aber der eine Gesellschafter der GmbH der die gleiche Person ist wie als "Einzelunternehmer" auch die komplette Prüfung nochmal neu durchlaufen? Ich male mir gerade ein Szenario aus, dass Herr Theke vor einem halben Jahr eine Gaststätte eröffnet und dann auf die Idee kommt "machse mal ne GmbH draus". Wenn ich ihm dann sage, er muss das ganze Procedere inkl. der kompletten Gebühren nochmal durchlaufen, werde ich nicht auf viel Gegenliebe treffen.
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Thema: Gaststättengesetz §2 GastG - Einreichung von Unterlagen |
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Guten Morgen,
die gesetzliche Grundlage findest du im § 4 GastG "Versagensgründe". Um diese zu prüfen benötigt man die entsprechenden Unterlagen, welche bestätigen das keine Versagensgründe vorliegen.
Besten Gruß aus der Schloßstadt.
Daniel
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