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Thema: Franchisenehmer Sitzverlegung und Verlegung der Geschäftsanschrift einer GmbH
buettner

Antworten: 5
Hits: 231.081
RE: Franchisenehmer Sitzverlegung und Verlegung der Geschäftsanschrift einer GmbH 14.06.2022 09:07 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von Roesje
Zitat:
Original von Thomas Mischner
Hallo,

laut geschildertem Sachverhalt
Zitat:
die "XY Sport GmbH" Ihren Namen in die "XYZ Sport GmbH" geändert, Ihren Sitz und Ihre Geschäftsanschrift in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Kommune verlegt habe, die Geschäftsführung geändert wurde und beim nun zuständigen AG unter der HRB1234 geführt wird.

sehe ich hier keinen anzeigepflichtigen Vorgang, da es sich nach wie vor um die selbe GmbH handelt. Allenfalls sind die Daten im Gewerberegister von Amts wegen zu berichtigen.


Wenn der Sitz/Geschäftsadresse geändert wurde, hat man in der Regel eine Anzeigepflicht wegen Verlegung der Betriebsstätte. So hatte ich den Fall jetzt verstanden, dass neben der Namens- und Geschäftsführungsänderung auch die Betriebsstätte verlegt wird in eine andere Gemeinde, also 2 Anzeigepflichten entstehen...Ab- und Neuanmeldung.


Zunächst habe ich ja lediglich die Mitteilung des hiesigen AG´s bekommen, dass die GmbH verlegt wurde, woraufhin ich zur Abmeldung aufgefordert habe. Da die Abmeldung jedoch so unvollständig eingereicht wurde, bin ich stutzig geworden und habe über das Registerportal nach der in meinen Augen "neuen" GmbH beim nun zuständigen Registergericht gesucht.
Vom nun zuständigen Registergericht hätte ich ja keine Eintragungsmitteilung bekommen, da dort ja nicht bekannt ist, dass die Betriebsstätte weiterhin in meinem Ort besteht.

Bisher habe ich folgenden Schluß für mich gedanklich verfolgt:
-> Neue HRB-Nummer = Neue Gesellschaft = Anzeigepflicht
Thema: Franchisenehmer Sitzverlegung und Verlegung der Geschäftsanschrift einer GmbH
buettner

Antworten: 5
Hits: 231.081
Franchisenehmer Sitzverlegung und Verlegung der Geschäftsanschrift einer GmbH 13.06.2022 13:36 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen,

vom Amtsgericht erhielt ich die Mitteilung, dass die "XY Sport GmbH" Ihren Namen in die "XYZ Sport GmbH" geändert, Ihren Sitz und Ihre Geschäftsanschrift in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Kommune verlegt habe, die Geschäftsführung geändert wurde und beim nun zuständigen AG unter der HRB1234 geführt wird.
Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der Betrieb und die Verwaltung von Fitnessstudios als Franchisenehmer.

Daraufhin habe ich die "XY Sport GmbH" unter der neuen Anschrift angeschrieben und zur Abmeldung aufgefordert.

Die nun eingegangene GewA3 wurde mit dem neuen Namen der GmbH, sowie jedoch der außerhalbigen Betriebsstätte versehen und in Feld Nr. 28 die Angabe gemacht, dass der Betrieb des Fitnessstudios weiterhin in meinem Zuständigkeitsbereich ausgeübt wird.

Ist meine Auffassung dahingehend richtig, dass die GewA3 unter dem Firmennamen "XYZ Sport GmbH" und der Eintragung in Feld Nr. 2 mit den Angaben zum bisher zuständigen AG, sowie HRB-Nummer anzuzeigen ist und mit den Angaben zur neuentstandenen GmbH eine GewA1 eingereicht werden muss?

Sollte die neuentstandene GmbH mehrer Studios betreiben wäre eine Anmeldung als Zweigstelle m.A.n. ebenfalls denkbar.

Vielen Dank schon mal im Voraus.
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