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Hallo,
ich brauche euer Schwarmwissen. Ich habe eine Gewerbeummeldung vorliegen, in der ein Rechtsformwechsel von AG & Co. KG in Stiftung & Co. KG gemeldet wird. Grundsätzlich ist dies nicht über eine Ummeldung anzuzeigen. Meine Frage ist, ob dies über eine Abmeldung der AG & Co. KG und Anmeldung der Stiftung & Co. KG anzuzeigen ist, oder ob hier keine Meldepflicht nach § 14 GewO besteht und ich dies einfach im Stammdatensatz zu ändern habe. Aus den Kommentaren zu § 14 GewO werde ich nicht schlau. Kann mir jemand helfen? Vielen Dank.
VG aus Celle
Bianca Handke
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