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Guten Morgen,
auch ich wunder mich jeden Tag aufs neue über das Bewacherregister...
Ich habe wahrscheinlich eine ganz simple Frage, aber der mag sich das Bewacherregister offensichtlich auch nicht annehmen. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?
Als §34a-Wohnortbehörde habe ich nun auch eine ganze Reihe an "alten" Wachpersonen zugeordnet bekommen, die ich normalerweise ja eigentlich nur freigeben müsste, da sie ja bereits durch die Betriebsbehörde bestätigt worden sind. Ich frage mich jedoch, ob die Abfrage bei der DIHK dann auch erfolgen muss. Oft steht bei mir jetzt Qualifikationsstatus "In Prüfung". Ich könnte die Anfrage zwar stornieren, aber nicht erneut anfragen. Muss ich das Ergebnis somit erst abwarten und kann dann erst die Wachperson freigeben?
In einem anderen Fall hat die DIHK-Anfrage folgendes ergeben: Qualifikationsstatus: BESTÄTIGT
IHK Ergebnis: liegt nicht vor
Was soll mir das sagen? Der Anleitung entsprechend gäbe es als mögliche Ergebnisse nur BESTÄTIGT oder UNBESTÄTIGT. Mit dem Ergebnis "Liegt nicht vor" kann ich jedoch irgendwie nichts anfangen...
Ich danke Euch/Ihnen schon im Voraus für die Hilfe und wünsche bereits jetzt ein schönes Wochenende!
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