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Autor Beitrag
Thema: Gewerbeanmeldung nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GbR
jeanmartin

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RE: GbR - Geschäftsführung 25.09.2018 14:05 Forum: Gewerberecht


Haha, kein Problem und vielen Dank!

Ist ein super Forum hier muss ich sagen. Danke an alle!
Thema: Gewerbeanmeldung nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GbR
jeanmartin

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RE: GbR - Geschäftsführung 25.09.2018 13:38 Forum: Gewerberecht


Ich verstehe die Skepsis und werde gerne konkreter:

Es geht um 5 junge Menschen aus Berlin, die eine Softwareplatform zum Verwalten von Inventar anbieten wollen, die von ihnen selbst programmiert wird. Man möchte keine unnötigen Kosten entstehen lassen und sowieso nur zwei aus der Gruppe sich um alle geschäftlichen Belange (Buchhaltung etc.) kümmern lassen. Die anderen mögen programmieren und Teilhaber sein, führen aber eben nicht die Geschäfte. Sie erhalten quasi ihre Anteile für die Gegenleistung der Programmierung, statt Geld beizusteuern.
Ich sehe nicht, was daran so ungewöhnlich sein soll und finde auch zahlreiche Artikel online (inklusive der genannten Gesetzstellen), die diese Konstellation erlauben. Es kommt mir dann sehr willkürlich vor, eine solche Anmeldung ablehnen zu wollen, zumal ich weiterhin kein Grundlage dafür außer "das kommt mir komisch vor" gelesen habe. Es muss doch Regeln geben, nach denen man sich richten kann um nicht der Willkür des Sachbearbeiters ausgesetzt zu sein.

Klar melden sich am einfachsten alle an, aber das kostet halt auch Geld und entspricht meiner Auffassung nach schlicht nicht der Wahrheit.

Ich habe in meiner letzten Antwort auf die rheinland-pfälzischen Dienstbesprechung mit dem Ministerum von 2014 verwiesen. Was ist damit? Gilt die nun nicht, weil es jemandem "komisch" vorkommt?

Ich bitte meinen frustrierten Ton zu entschuldigen, ich kann nur nicht glauben, dass diese einfache Frage unmöglich klar zu beantworten ist..
Thema: Gewerbeanmeldung nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GbR
jeanmartin

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25.09.2018 08:40 Forum: Gewerberecht


Naja, laut §710 BGB kann die Führung der Geschäfte auf wenige oder sogar nur eine Person übertragen werden, wodurch alle anderen Gesellschafter davon ausgeschlossen sind. Auch wenn es "den Geschäftsführer" so bei einer GbR nicht gibt. Dadurch wird soweit ich sehen kann auch eine GbR nicht einfach zu einem Einzelunternehmen.

Ob eine Vertretungsbefugnis allein ausreicht, um als gewerblich tätig zu gelten, wage ich zu bezweifeln (woraus ergibt sich das, "wo steht das"?).

Tatsächlich habe ich gerade folgenden anderen Forumbeitrag gefunden, der aus der rheinland-pfälzischen Dienstbesprechung mit dem Ministerum von 2014 zitiert und der meine Annahme zu bestätigen scheint: GbR nur einen Gesellschafter anmelden?
Im letzten Beitrag zu diesem Thema steht unter "1. Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht":
Es ist für eine Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO) nicht ausreichend, dass eine Person im Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GbR nur namentlich als Gesellschafter aufgeführt ist. Erforderlich ist vielmehr, dass der an der GbR als Gesellschafter beteiligten Person im Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführungsbefugnis (z. B. Überwachung der Produktion, Buchführung, Erledigung von Korrespondenz) und die Vertretungsmacht (Eingehen von konkreten Verpflichtungen) eingeräumt wurde (vgl. BVerwG Urteil vom 11.2.1972, VII C71.69, Gewerbe Archiv 1972, S. 198).

Sogar eine Geschäftsführungsberechtigung ohne Vertretungsbefugnis reicht also nicht aus, um eine Anzeigepflicht für ein Gewerbe auszulösen.

Warum steht auf dem Formular zur Gewerbeanmeldung dann zu Personengesellschaften: "Eine Anmeldung ist von jedem geschäftsführenden Gesellschafter abzugeben"? Warum nicht "von jedem vertretungsberechtigten Gesellschafter"?

Es kommt mir so vor, als wenn Unklarheit oder sogar Uneinigkeit besteht, was die Regeln sind. Ich versuche alles richtig zu machen und keine notwendige Anmeldung zu versäumen, dabei aber auch keine unnötigen Kosten zu produzieren (durch unnötige Anmeldungen). 1 oder 2 der 5 Gesellschafter sollen die Geschäfte führen, die übrigen sollen die Gesellschaft nach außen zwar repräsentieren dürfen, aber von der Geschäftsführung ausgeschlossen sein und lediglich durch ihr Stimmrecht als Gesellschafter Einfluss auf die Rahmenbedingungen, unter denen die 1-2 "Geschäftsführer" agieren, nehmen. Wer muss ein Gewerbe anzeigen und warum?
Thema: Gewerbeanmeldung nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GbR
jeanmartin

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24.09.2018 20:02 Forum: Gewerberecht


Interessant. Und vielen Dank für die vielen Antworten!

Nicht geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter können aber dennoch Vertretungsbefugnis haben, also im Außenverhältnis Verträge mit der GbR abschließen, wenn das im Gesellschaftsvertrag so festgelegt wurde. Außerdem können sie doch auch durch ihre Stimme bei Abstimmungen als Gesellschafter Einfluss auf die Gesellschaft und deren Geschäftsführer ausüben. Wären sie in dem Fall aufgrund dieses Einflusses also auch gewerbetreibend? Trotz des Ausschlusses der Geschäftsführung?
Thema: Gewerbeanmeldung nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GbR
jeanmartin

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RE: Gewerbeanmeldung nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GbR 24.09.2018 14:25 Forum: Gewerberecht


Ja genau! großes Grinsen

Also darf zwar die Geschäftsführerschaft auf nur einen Gesellschafter übertragen werden, wenn dieser dadurch aber der einzige gewerblich tätige Gesellschafter ist, müsste er die GbR alleine anmelden, was wiederum nicht möglich ist.

Help! großes Grinsen
Thema: Gewerbeanmeldung nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GbR
jeanmartin

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24.09.2018 14:09 Forum: Gewerberecht


Die entscheidende Frage scheint für mich zu sein:
Ist ein Gesellschafter einer gewerblichen tätigen GbR allein durch seine Teilhaberschaft bereits selbst gewerblich tätig, auch wenn er durch den Gesellschaftervertrag von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist? Macht es einen Unterschied, ob er (gegen Entgelt oder unentgeltlich) Leistungen für die GbR erbringt?
Thema: Gewerbeanmeldung nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GbR
jeanmartin

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24.09.2018 14:01 Forum: Gewerberecht


Die Übertragung der Geschäftsführung auf einen Teil oder nur einen der Gesellschafter ist definitiv möglich (§710).

Ich habe soeben eine telefonische Auskunft des zuständigen Gewerbeamtes erhalten:
Wenn nur ein oder zwei der 5 Gesellschafter tatsächlich gewerblich tätig sind, müssen auch nur diese das Gewerbe anmelden. Der Name der GbR müsse dann als "Name A und Name B" (bei zwei geschäftsführenden Gesellschaftern) angegeben werden.
Dass auf Geschäftspapieren dennoch alle 5 Gesellschafter stehen müssen, "könne sein, interessiert das Gewerbeamt aber nicht".

Ich muss gestehen, dass ich noch immer gewisse Zweifel habe: Wenn nur ein geschäftsführender Gesellschafter bestimmt wird (was durchaus nicht unüblich zu sein scheint), würde man so die GbR mit nur einer gewerblich tätigen Person anmelden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies akzeptiert würde.

Würde mich auf weitere Antworten freuen.
Thema: Gewerbeanmeldung nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GbR
jeanmartin

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Gewerbeanmeldung nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GbR 21.09.2018 18:28 Forum: Gewerberecht


Hallo liebes Forum,

eine (gewerblich tätige) GbR mit 5 Gesellschaftern soll gegründet werden. Der Plan sieht vor im Gesellschaftervertrag nur einen der Gesellschafter zum Geschäftsführer mit Vertretungsbefugnis zu ernennen.
Auf dem Formular zur Gewerbeanmeldung steht in Bezug auf Personengesellschaften, dass eine Anmeldung je geschäftsführendem Gesellschafter notwendig ist. Demnach wäre hier also nur eine Anmeldung fällig.

Meine Frage(n): Ist das korrekt so? Müssen die anderen Gesellschafter also keine Gewerbeanmeldungen vornehmen? (Wie) Können diese dann aber in ihren eigenen Steuererklärungen in Anlage G ihren Gewinnanteil angeben, obwohl sie doch gar kein Gewerbe angemeldet haben?

Ich freue mich auf Antworten.

- jeanmartin
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