unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Suche » Suchergebnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Zeige Beiträge 1 bis 1 von 1 Treffern
Autor Beitrag
Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage
Wolle3000

Antworten: 152
Hits: 2.036.631
07.06.2019 11:13 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich hole dieses Thema noch einmal hoch, da es seitens meiner Gemeinden jetzt um die Grundsatzfrage geht, ob Photovoltaikanlagen nach § 14 angemeldet werden müssen.
Die gleiche Frage gilt es auch für einzelne Windkraftanlagen zu klären.

Ich habe mich durch die verschiedenen Threads im Forum Gewerberecht durchgelesen und bei beiden Themen auf folgende Argumentation gestoßen, die ich für schlüssig und vom Gefühl her auch richtig halte:

Zitat:
Original von Thomas Mischner
Hallo,

die Gewerbeanzeige hat den Zweck, der Behörde die Überwachung der Gewerbetreibenden zu ermöglichen und ihr ggf. das Einschreiten gegen unzuverlässige Gewerbetreibende zu ermöglichen.
Zu diesem Zweck ist es zweifellos wichtig zu wissen, wo der Gewerbetreibende anzutreffen ist, wo gegen ihn Zustellungen bewirkt werden können und wo er seine Geschäftsbücher führt (und somit ggf. eine Nachschau vorgenommen werden kann).

Eine Gewerbeanzeige ist daher meiner Meinung nach zuerst an dem Ort erforderlich, von dem aus der Betrieb geleitet wird (d. h. wo der Gewerbetreibende seine unternehmerischen Entscheidungen trifft und von wo aus er am Geschäftsverkehr teilnimmt). Wenn keine besonderen Geschäftsräume vorhanden sind, kann das auch die Wohnung des Gewerbetreibenden sein.

Daneben können unselbständige Zweigstellen bestehen, die jedoch nur anzeigepflichtig sind, wenn von dort aus unmittelbare Geschäftsbeziehungen zu Dritten unterhalten werden. Das dürfte bei einer Fotovoltaikanlage regelmäßig nicht der Fall sein.
Deshalb bin ich auch der Meinung, dass die Gewerbeanmeldung am „Verwaltungssitz“ (also ggf. der Wohnanschrift) zu erstatten ist. Die Fotovoltaikanlage selbst unterliegt keiner gewerberechtlichen Überwachung und wenn andere Stellen ggf. Auskunft über die Standorte der einzelnen Anlagen benötigen, können sie diese vom Betreiber einholen.


Hiernach wären dann m.E. sämtliche Photovoltaikanlagen (auch auf fremd genutztem Gelände) als unselbstständige Zweigstelle nicht anzeigepflichtig.

Dies steht dann aber m.E. im Widerspruch zur Mitteilung unseres MW vom 29.06.2010 (Aissage des Bund-Länder-Ausschuss: Gewerbeanmeldung erforderlich für Phtovoltaikanlagen als selbstständiges Gewerbe bei Installation auf fremd genutztem Gelände; nicht erforderlich bei Installation auf Dächern eigen genutzter Gebäude).

Bei Windkraftanlagen würde ich von der obigen Argumentation auch von einer Anmeldepflicht für jedes einzelnen Windrades (nur der Betreiber am Firmensitz) absehen.

Unsere Gemeinden handhaben das sehr unterschiedlich. Es ist jetzt aber der Wunsch, beide Themen einheitlich zu behandeln.

Für Rückmeldung bin ich dankbar, gerne auch vom Verfasser der zitierten Zeilen!
Zeige Beiträge 1 bis 1 von 1 Treffern

Views heute: 64.739 | Views gestern: 385.893 | Views gesamt: 889.850.763


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 46 | Gesamt: 0.063s | PHP: 98.41% | SQL: 1.59%