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Autor Beitrag
Thema: öffentliche Ausschreibung der Teilnahmebedingungen
topolino

Antworten: 1
Hits: 2.694
öffentliche Ausschreibung der Teilnahmebedingungen 08.10.2007 14:29 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


aus Freising.

Ich hätte da mal eine Frage zum Thema "öffentliche Ausschreibung der Teilnahmebedingungen" für eine Spezialmarkt.

Ich habe mal gelernt, dass, um dem § 70 GewO gerechtzuwerden, eine öffentliche Ausschreibung für den geplanten Markt gemacht werden muss, damit "jedermann, der dem Teilnehmerkreis der festgesetzten Veranstaltung angehört" die Möglichkeit hat, sich dafür zu bewerben.

Ich habe gerade ein Problem mit einem Messeveranstalter, der seit mehrerern Jahren in unserer Stadt Bau- und Energiemessen durchführt und dem Festsetzungsantrag nur immer einen Standplatzmietvertrag und die Ausstellerliste beifügt. Ich habe mir nun erlaubt, nach dem Wortlaut der öffentlichen Ausschreibung zu fragen, worauf ich erst mal die Gegenfrage, was das denn sein soll, bekam. Er brauche das bei keiner anderen Stadt oder Gemeinde und wo er das denn machen solle. Außerdem stehen seine Veranstaltungen in einem Katalog des M&A Verlag für Messen und Ausstellungen.

Nun möchte er in unserer lokalen Tageszeitung eine Ausschreibung machen, um meiner Forderung nachzukommen.

Meine Fragen hierzu:
1. Reicht die Ausschreibung in einer lokalen Zeitung (nicht Fachzeitung) als öffentliche Ausschreibung?
2. Was müsste der Inhalt dieser Ausschreibung sein?
3. Hat schon mal jemand erfolgreich eine Festsetzung abgelehnt mit der Begründung einer fehlenden Ausschreibung, welche dann evtl. sogar von der Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt wurde oder gibt es vielleicht ein Urteil hierzu.

Währe etwas eilig! Der Typ ist ziemlich penetrant.

Vielen Dank schon mal und schöne Grüße aus Freising.

Christine Rattenhuber
Thema: Spielhalle - "Dreifachkonzession"
topolino

Antworten: 18
Hits: 35.287
Spielhalle - "Dreifachkonzession 03.08.2006 11:48 Forum: Spielrecht


Augen rollen
Danke schon mal,

ich habe gerade den Plan genauer angesehen und dabei entdeckt, dass der Architekt die Zwischentüren als "NA" bezeichnet hat. Wenn das Notausgang bedeuten soll, wundere ich mich doch etwas. Mein Feuerwehrhäuptling sagt immer, dass ein Notausgang nicht über einen anderen Raum (ausser Flur natürlich) führen darf, sondern direkt ins Freie.
Das Ganze sieht mir danach aus, dass der Betreiber die Zwischentüren definitv für den Durchgangsverkehr gedacht hat.

Wie begründe ich eine Ablehnung der Zwischentüren? Gibt es da extra Vorschriften, mit denen ich dem Betreiber winken kann, oder ergibt sich dass einfach daraus: wenn eine direkte Verbindung vorhanden ist, dann handelt es sich um einen Betrieb und daher gilt die 12 m²-Regel für die Gesamtfläche!

Eine "Dreifachkonzession" kenne ich auch nicht, daher denke ich, dass jede Halle eine eigene Erlaubnis benötigt.

Schöne Grüße aus der "Papst-Besuch-gestreßten" Stadt Freising
Thema: Spielhalle - "Dreifachkonzession"
topolino

Antworten: 18
Hits: 35.287
Spielhalle - "Dreifachkonzession" 03.08.2006 09:35 Forum: Spielrecht


Moin
Hallo zusammen,
ich bin ganz neu im Geschäft und schon kommt ein Antragsteller für eine neue Spielhalle. Geplant ist in einem bestehenden Gebäude (ehem. Möbelhaus) drei Spielhallen mit einer, vom Antragsteller so genannten "Dreifachkonzession" einzubauen. Jede Halle hat einen eigenen Eingang, jedoch alle drei zusammen haben eine Aufsicht, die mittig angeordnet ist. Die drei Hallen sind mit Türen direkt verbunden und haben eine gemeinsame Toilette die in einer Halle angeordnet ist, so dass Besucher der anderen Hallen gezwungen sind, durch die mindestens eine der anderen Hallen zu gehen, wenn sie zur Toilette wollen. Insgesamt sollen 27 Spielgeräte auf die Hallen verteilt werden.

Bisher wurde nur ein Vorbescheid für die Nutzungsänderung erteilt. Bevor nun der entgültige Baubescheid rausgeht, möchte ich wissen, ob das mit den Toiletten und den Verbindungstüren zulässig ist und wenn nicht, wer hier entsprechend eingreifen muss.

Gegen eine kleine Lehrstunde im Spielrecht habe ich nichts einzuwenden! smile
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