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Autor Beitrag
Thema: Selbständig im Nebenerwerb als Aufsteller ab Februar 2018
AMS

Antworten: 7
Hits: 7.188
31.01.2018 20:58 Forum: Spielrecht


Vielen Dank für Eure bisherigen Antworten.


Gerne will ich Euch noch auf aktuellen Stand bringen.

Die Automaten (2 * Geldspieler & 1 * Dart) erzielen monatlich ca. 4.300,- €.

Am 30.01.2018 wurde folgendes erledigt / durchgeführt:

  • Ammeldung des Gewerbe als einfache Selbständigkeit, also ohne Eintragung in's HR als e.K.
  • Anforderung Führungszeugnis - Belegart 0 direkt durch die Stadtverwaltung
  • Auszug Gewerbezentralregister - Belegart 9 direkt durch die Stadtverwaltung


Erhalten habe ich 2 Quittungen über zusammen 36,13 € für Verwaltungsgebühren und einen Fragebogen des Finanzamt - 4 DIN A4 Doppelseiten mit nochmal soviel "Ausfüllhilfe". Wand

Und natürlich meine Gewerbeanmeldung.

Als nächstes brauche ich ein Sozialkonzept. - Hat jemand eine "günstige" Quelle?

Für die verpflichtende Unterrichtung nach § 33c GewO habe ich mich bei der IHK Köln für den 19.02.2018 für einen Kurs mit 6 * 45 Minuten zum Schnäppchen-Preis von 150,- € angemeldet.

Wenn alles glatt läuft wird mir die Erlaubnis nach § 33c GewO im Laufe des Februar erteilt, spätestens zum 01.03.2018.

Was mir aktuell echt unter den Nägeln brennt ist die Buchhaltung. Also ich werde wohl eine einfache Buchhaltung mit EÜR machen. - Dies ist auch der Grund warum ich auf den e.K. verzichte; hier ist man nämlich automatisch verpflichtet eine Doppelte Buchführung mit Bilanzierung und GuV zu machen.

Daher nochmal die konkrete Frage: Welche Software benutzt ihr für die Buchhaltung?
Nebenfrage: Sehe ich es richtig, dass z.B. jeder Automat in der Buchhaltung als eigenständige Kasse geführt wird?

Leider wurde in die Gaststätte bereits 3 mal eingebrochen. - Und natürlich jedesmal mindestens ein Automat geknackt. - Meist mit nicht unerheblichem Gehäuse-Schaden und fehlendem Münzblock oder rausgebrochener Scheinkasse. wut - Daher hier nochmals die Frage: Wie macht ihr das bzgl. Einbrüchen / Versicherung ?

Ein Rottweiler ist leider keine Lösung, da ich ja der Aufsteller bin und nicht der Wirt.

Vielen Dank für Eure Mühe.

Gruß Carsten.

Nachtrag: Die Vergnügungssteuer beträgt bei uns hier humane 8%. Applaus - Das war wenigstens mal eine gute Nachricht.
Thema: Auskünfte aus dem Bundeszentralregister online beantragen
AMS

Antworten: 1
Hits: 1.614.321
27.01.2018 15:08 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Tja, hatte ich gerade letzte Woche versucht.

Klappte leider nicht, da auf meinem Perso leider kein Geburtsname gespeichert ist. wut Nicht das ich meinen Namen jemals geändert hätte. Ergo ist also mein Nachname mein Geburtsname. Als Alternative schlug mir das Portal vor ich solle einen Scan meiner Geburts- / Abstammungsurkunde als PDF hochladen.
Klar sowas hat man ja immer digital vorliegen. Kopfkratz

Gruß Carsten.
Thema: Selbständig im Nebenerwerb als Aufsteller ab Februar 2018
AMS

Antworten: 7
Hits: 7.188
Selbständig im Nebenerwerb als Aufsteller ab Februar 2018 27.01.2018 15:00 Forum: Spielrecht


Hallo zusammen,

wie einige ja wissen bin ich schon seit Jahren hobbymässig im Automatenbereich unterwegs.
Nun ergibt sich aber eine neue Situation und ich erhoffe mir hier einige Tipps / Anregungen von Aufstellern. Damit ihr den Kontext richtig einordnen könnt muss ich etwas ausholen.

Fangen wir mit den einfachen Sachen an. Also zu meiner Person und meiner Qualifikation:

Ich bin 46 Jahre alt, habe eine erste Ausbildung zum Kommunikationselektroniker Fachrichtung Informationstechnik gemacht und im Anschluss Informatik studiert. Beruflich bin ich in Vollzeit als Leiter IT in einem mittelständigen Unternehmen tätig.

Ich habe jetzt die Möglichkeit bzw. wurde mir der Vorschlag gemacht einen bestehenden Betrieb (Einzelunternehmen e.K.) aus Altersgründen zu übernehmen. Das Unternehmen hat aktuell nur einen Aufstell-Ort (Gastro - 2 * aktuellen GSG von adp, sowie einen Dart-Automaten).

Die persönlichen Vorraussetzungen für ein solches erlaubnispflichtiges Gewerbe sind gegeben (also einwandfreies pol. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister und unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt), ebenso eine einwandfreie Schufa und keine Eintragungen im gerichtlichen Schuldnerverzeichnis.

Ein Vorgespräch mit dem Ordnungsamt / Gewerbeamt verlief ebenfalls positiv.
Somit könnte ich das Gewerbe anmelden und würde eine Erlaubnis nach § 33c GewO bekommen.

Bevor ich dies allerdings wirklich umsetze hätte ich noch einige Fragen:

1. Welche Rechtsform sollte ich sinnvoller Weise wählen? - Grundsätzlich soll das Gewerbe ja neben meinem Hauptberuf ausgeübt werden. Es käme grundsätzlich in Frage: Als Einzelunternehmen (mit oder ohne Eintrag in das HR), als GbR oder als UG.

Hier ergeben sich ja dann auch weitere Aspekte insbesondere in Bezug auf Einkommenssteuer / Buchhaltung / Leasing, etc. - Ich weiß dass das hier kein Forum für "Wie-mache-ich-mich-selbständig" ist, aber vielleicht hat ja der eine oder andere Aufsteller eine persönliche Erfahrung.

2. Die Buchhaltung - Wie führt Ihr die Buchhaltung, als EÜR oder Doppelte Buchführung mit GuV wie z.B. bei der UG vorgeschrieben.

3. Die Buchhaltungs-Software - Welche SW nutzt Ihr für die Buchführung, also einen Standard von Lexware, Buhl, Datev, etc., pp. oder eine Branchen-Lösung wie Winspur oder AMS Win?

4. Beschaffung neuer Automaten - Wie läuft es? - Kauf, Miete oder Leasing?

5. Versicherung - Gibt es spezielle Versicherungen für GSG? - Anbieter?

Ich hoffe es findet sich der eine oder andere der mir vielleicht auch nur einen Teil der Fragen beantorten möchte.

Vielen Dank & Gruß, Carsten. Danke
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