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Autor Beitrag
Thema: Bußgeldbescheid bei einfacher Gewerbeuntersagung
LraMx2

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26.10.2018 13:12 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


bebußt wurde der Verstoß nach § 146 Abs. 1 Nr. 1 GewO.
Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Anordnung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO

Schließung ist aber auch eine mögliche Maßnahme
Thema: Bußgeldbescheid bei einfacher Gewerbeuntersagung
LraMx2

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26.10.2018 12:36 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zweifel kamen eben wegen der unterschiedlichen Formulierung auf.

Aber wenn ihr das so genauso seht, sind die Zweifel beseitigt smile
Thema: Bußgeldbescheid bei einfacher Gewerbeuntersagung
LraMx2

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26.10.2018 10:59 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ja System ist eindeutig überholungsbedürftig!!!

Ich wäre dafür, dass man vor einer Gewerbeanmeldung das GZR und das FZ vorlegen muss...

Warum das beim Finanzamt nicht vermerkt war, steht in den Sternen ^^

Ja auf die Anhörung hin hat er sich nicht gemeldet..

Der Bußgeldbescheid erging schon.
Es war jetzt eine generelle Frage, weil sich der gute Herr dann erst gemeldet hat.

Er hat dann einen Wiedergestattungsantrag gestellt, den wir aber aufgrund der offensichtlichen gewerblichen Unzuverlässigkeit aber ablehnen werden.
Beim Schreiben des Ablehnungsbescheides kamen uns jetzt aber jetzt nochmal Zweifel inwieweit der Bußgeldbescheid korrekt war.

Aber ich bin eigentlich auch der Meinung, dass das neue Gewerbe ähnlich genug ist.

Gibt es zu solchen Fällen irgendwo ein Urteil oder dergleichen, wo man sich rückversichern könnte?


Danke aber schon mal für die Antworten !
Thema: Bußgeldbescheid bei einfacher Gewerbeuntersagung
LraMx2

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26.10.2018 09:43 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Er handelt definitiv noch mit Motorrädern.

Aufmerksam wurden wir auf den Herrn aufgrund einer Anregung zur Gewerbeuntersagung vom Finanzamt.

--> definitiv nicht zuverlässig Augenzwinkern
Thema: Bußgeldbescheid bei einfacher Gewerbeuntersagung
LraMx2

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Bußgeldbescheid bei einfacher Gewerbeuntersagung 26.10.2018 09:03 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen!

Unserer Fall:

Der Gewerbetreibende hat 1997 eine Gewerbeuntersagung (keine erweitere) einer anderen Kreisverwaltungsbehörde für das Gewerbe „Groß- und Einzelhandel mit Motorrädern und Zubehör, Motorradersatzteilen und Zubehör und Überbekleidung“ bekommen.

2013 hat der selbige in unserem Einzugsbereich das Gewerbe "Dienstleistungen im Motorradbereich und Reifenindustrie; Instandsetzung von Motorradbaugruppen; Motorradservice; Fahrzeughandel unter 3,5 t"

Ist das ausreichend ähnlich für einen Bußgeldbescheid nach § 146 GewO?
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