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mir wurde vom Amtsgericht die Mitteilung über die Eintragung einer GmbH mitgeteilt. Die Tätigkeit ist "Erwerb, Halten und Verwaltung von Vermögensgegenständen aller Art, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen, zum Zwecke der eigenen Vermögensverwaltung".
Nun meine Frage: Muss die GmbH angemeldet werden, weil die eigene Vermögensverwaltung eigentlich kein Gewerbe ist...
im Voraus für eure Antworten
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