Thema: Neues von der EU-Dienstleistungsrichtlinie |
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In NRW kommt die Gesetzesänderung am 17.12.08 in die erste Lesung des Landtages.
Leider ist der Entwurf auf den Internetseiten des LTs immer noch nicht online verfügbar.
Ist er irgendwo vielleicht doch schon abrufbar?
Gruß, Stepper
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Thema: Discounter Gaststättenrechtl. Pflichten |
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Natürlich ist es sinnvoller, hier zunächst erst mal Gespräche mit der Filialleitung zu führen.
Das Problem ist nur, dass zumindest bezgl. eines Standortes hier die Supermarktleitung der Meinung ist, dass sei allein Sache der Ordnungsbehörde.
Daher ging es mir darum, das mögliche rechtliche Instrumentarium zu eruieren.
Ferner bin ich der Meinung, dass derartige Zustände nicht geduldet werden müssen, sondern einfach nur bisher geduldet worden sind mit entsprechender sozialpolitischer Verbrämung. "Broken Windows" lassen grüssen.
Es geht schliesslich nicht darum, Randgruppenangehörigen den Zugang zu Fußgängerzonen zu verwehren, sondern einfach ein adäquates Verhalten einzufordern. Von den Betroffenen selbst, aber auch von denjenigen, die von der Situation profitieren.
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Thema: Discounter Gaststättenrechtl. Pflichten |
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Würde die alleinige Anwendung von § 20 Nr. 2 GastG nicht auf eine Duldung des Alkoholkonsums hinauslaufen, bis erst der Zustand des erkennbaren Betrunkenseins erreicht wäre.
Der vom Discounter ermöglichte "wilde Alkoholkonsum" soll ja generell verhindert werden und nicht erst, wenn die Betroffenen im Rauschzustand sind.
Gruß, Kollege Stepper
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Thema: Discounter Gaststättenrechtl. Pflichten |
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Hallo zusammen,
wir haben hier in unserer Innenstadt seit geraumer Zeit das Problem, das Personen, die dem Obdachlosenmilieu zugerechnet werden, die city-ansässigen Discounterläden zur Alkoholbeschaffung nutzen und den Alkohol dann direkt vor der Discounterfiliale konsumieren. Wenn der "Stoff" alle ist, wird wieder billiger Alkohol im Discounter nachgeholt. Diese Treffpunktbildung führt zu Belästigungen der Allgemeinheit, Verunreinigungen und Ordnungsstörungen.
Der Alkoholverkauf durch den Discounter und der anschliessende "Verzehr an Ort und Stelle" sind so eng miteinander verflochten, dass ich mich frage, ob die Tätigkeit des Discounters vor Ort nicht unter eine erlaubnispflichtige Gaststättentätigkeit i. S. §§ 2, 1 GastG subsumiert werden müsste. Michel, Kienzle, Pauly setzt an die örtlichen, räumlichen Voraussetzungen zum Vorliegen eines erlaubnispflichtigen Betriebes keine hohen Maßstäbe.
Natürlich kann den o. g. Konsumenten mithilfe ortsrechtlicher Gefahrenabwehrverordnungen begegnet werden. Interessant wäre aber, ob ggf. mit Mitteln des Gaststättenrechts die Alkoholquelle beschnitten werden könnte und so auch Discounter-Ketten in eine Ordnungspflicht miteinbezogen werden könnten.
Eine Erlaubnis wäre ja aufgrund des Verkaufes/Ausschanks an hochgradige Alkoholiker, denn nur dieser Personenkreis nutzt den Konsumaufenthalt vorm Discounter, zu versagen.
im voraus.
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Thema: Vereinsheime und Gaststättengesetz |
Stepper
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Es ist natürlich schön, wenn man bei der Konzessionierung von Vereinsgaststätten auch seine Amtsführung hinter sich weiss.
Denn es könnte sonst sein, dass man als Sachbearbeiter gewisse Ermahnungen zum berühmten "Fingerspitzengefühl" (=Nichtstun!!) bekommt, wenn man sich an bestimmte Vereinsgaststätten heranwagt (Golfclub, Tennisclub, etc.), deren Mitglieder gewisse örtliche Lobbys vertreten.
Als hier beispielsweise die türkischen Vereinsheime reihenweise überprüft und schliesslich konzessioniert wurden, gabs verwaltungsintern nur Beifall.
Als wir jedoch an die "normalen", deutschen Vereinsgastronomien ran wollten, da kam plötzlich von ganz oben die Maxime: Das sei politisch nicht erwünscht.
Natürlich nicht bezgl. Gestattungen nach § 12 GastG, aber von den zahlreichen Vereinen hier in dieser Stadt ist nur ein Bruchteil konzessioniert.
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Thema: Sportwetten: VG Minden 3 L 365/06 |
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Ja und zwar mit Vorgaben für Wettbetreiber, die der höchtrichterlichen Rechtsprechung auch nachkommen:
Wie z. B. Beschränkung des Wettbüros auf ein paar Quadratmeter genau wie die staatlichen Annahmestellen
keine Fernsehübertragungen von Sportereignissen (vom BVerfG in seinem Urt. ausdrücklich aufgeführt)
keine Feilhaltung von Speisen und Getränken und lounge-mäßige, gaststättenmäßige Ausstattung, was
den Aufenthalt und die Wettbereitschaft nur fördert
und keine gezielte Ansiedlung von Wettbüros in Vierteln mit hohem Ausländeranteil, um die traditionell stärkeren Glücksspielneigungen dieser Bevölkerungsgruppen auszunutzen
Ferner werden Wettbüros auf kurz lang sowieso baurechtlich aus den städtischen 1a-Lagen verbannt.
Die Wettbürobetreiber wollen gar keine Reglementierung, sondern die derzeitige Unklarheitsphase nur möglichst lange ausnutzen. Sollte ein Glücksspielgesetz kommen, ist sowieso Feierabend mit der Goldgräberei. EuGH hin oder her.
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