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Thema: Regelung als Veranstalter eines Marktes
Witzbold1992

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Regelung als Veranstalter eines Marktes 13.02.2017 19:37 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo zusammen,

ich hoffe meine Frage gibt es noch nicht - ich konnte jedenfalls über die Suche nichts identisches finden.

Es geht dabei um eine Veranstaltung die nicht gewinnorientiert ist, also freier Eintritt und lediglich Essen / Trinken wird zum Selbstkostenpreis angeboten. Wie sieht es nun aus wenn es einen Aussteller gibt, der dort Ware verkauft bzw. Geld für eine Dienstleistung nimmt. Habe ich dann als Veranstalter etwas mit seinen Einnahmen zu tun? (z.B. weil ich Ihm das Forum für den Verkauf biete?) Muss ich mehr machen als den Aussteller über seine Pflicht die Einnahmen zu versteuern, Finanzamt etc. aufzuklären?

Wir reden hier tatsächlich von Ausstellern die autonom handeln (keine Standkosten, keine Prozentuale abgaben).

Danke
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