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Thema: "Supermark" auf Festival - Reisegewerbe?
Gewerbe Ball

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25.06.2019 13:17 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Es gibt eine Marktfestsetzung für einen separaten Marktbetreiber, welcher im Rahmen des Festivals einen Spezialmarkt veranstaltet. Der Supermarkt gehört da nicht dazu.

Für die Veranstaltung gibt es ansonsten noch eine Auflagenverfügung, in der Regelungen zum Baurecht, Jugendschutz etc. getroffen werden.
Thema: "Supermark" auf Festival - Reisegewerbe?
Gewerbe Ball

Antworten: 5
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"Supermark" auf Festival - Reisegewerbe? 25.06.2019 08:26 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage und würde mich über ein paar Ratschläge freuen.

Wir haben hier bei uns im Gemeindebereich jährlich ein großes Musikfestival, welches über mehrere Tage stattfindet. Neben vielen Ständen, welche Dienstleistungen nach dem Gaststättengesetz erbringen, gibt es auch eine Art Supermarkt in einem großen Zelt, welcher die Besucher neben zubereiteten Speisen und Getränken auch mit anderen Waren wie verpackten Süßigkeiten, Hygiene-Artikeln, Konserven etc. versorgt.

Als ich im letzten Jahr die Reisegewerbekarten kontrolliert habe, konnten die Betreiber des Supermarktes mir keine vorlegen. Stattdessen legten Sie mir eine Gewerbeanmeldung für ein stehendes Gewerbe in ihrer Heimatstadt vor ("Verkauf von Waren auf Veranstaltungen" oder so ähnlich). Ich informierte den Betreiber dann darüber, dass er für diese Tätigkeit eine Reisegewerbekarte benötigt und dass er diese bei seinem zuständigen Gewerbeamt beantragen soll. Nun ist fast ein Jahr vergangen und das nächste Festival steht vor der Tür. Der Betreiber hat sich deshalb jetzt bei mir gemeldet und möchte von mir die Reisegewerbekarte. Diese wird angeblich nur von unserer Gemeinde gefordert, auf anderen Veranstaltungen hat er diese noch nie gebraucht. Da ich ihm ja keine Reisegewerbekarte ausstellen kann, habe ich für den Warenhandel über eine Ausnahmegenehmigung nach § 55a Abs. 1 Nr. 1 GewO nachgedacht.

Ich bin mir jetzt aber doch etwas unsicher, ob ich mit dem Reisegewerbe überhaupt auf dem richtigen Weg bin. Meiner Ansicht nach schon. Der Betreiber hat zwar mit dem Festivalveranstalter eine Vereinbarung, dass er seine Waren dort verkaufen darf, aber die Kunden des Supermarktes sind ja die Besucher des Festivals. Hier gibt es eigentlich keinen Unterschied zu den ganzen Food-Ständen, welche ebenfalls eine Reisegewerbekarte für ihre Tätigkeit benötigen.

Ich hoffe ich habe den Sachverhalt verständlich dargestellt. Liege ich mit meiner Ansicht richtig, dass es sich hierbei um Reisegewerbe handelt und kommt eine Ausnahmegenehmigung nach § 55a GewO in Betracht? Oder handelt es sich tatsächlich um eine Tätigkeit, welche nur nach § 14 GewO beim zuständigen Gewerbeamt angezeigt werden muss?

Vielen Dank für nette Ratschläge und Hinweise smile
Thema: Tätigkeit als Baubetreuer?
Gewerbe Ball

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01.02.2017 11:54 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Wenn die Haupttätigkeit also der Verkauf der Häuser/Bauelemente ist und die anderen Tätigkeiten nur beratend stattfinden bzw. vermittelt werden wäre es also keine erlaubnispflichtige Baubetreuung?

Gut dass Sie den § 34i erwähnen. Ich werde den Gewerbetreibenden bzgl. des Umfangs der "Begleitung bei der Finanzierung" noch einmal befragen.
Thema: Tätigkeit als Baubetreuer?
Gewerbe Ball

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Tätigkeit als Baubetreuer? 31.01.2017 10:38 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Guten Tag werte Kolleginnen und Kollegen,

ich lese schon seit geraumer Zeit im Forum mit und konnte dadurch auch schon das ein oder andere Problem lösen. Nun habe ich eine Gewerbeanmeldung erhalten, die mich erneut vor ein paar Fragen stellt. Ich arbeite seit etwas über einem Jahr im Gewerbeamt einer recht kleinen Kommune, weshalb ich auch keinen vergleichbaren Fall bei mir in den Akten finden konnte.

Vor kurzem habe ich eine Gewerbeanmeldung mit der Tätigkeitsbeschreibung "Vertrieb von Holz- und Blockhäusern" erhalten. Laut der Beschreibung des Gewerbetreibenden setzen sich interessierte Kunden mit ihm in Verbindung um zunächst anhand deren Wünsche eine Grundrisszeichnung/Planung des zukünftigen Hauses zu erstellen. Diese Zeichnung wird dann an eine Firma in Finnland übermittelt, welche die einzelnen Bauelemente dementsprechend produziert. Die fertigen Teile werden dann nach Deutschland transportiert und auf dem Grundstück der Kunden errichtet.

In einem beigelegten Flyer konnte ich zudem lesen, dass der Gewerbetreibende zusätzliche Leistungen anbietet wie:
- Begleitung bei der Finanzierung
- Prüfung möglicher Förderfähigkeiten
- Erstellung der Bauanträge
- Koordinierung eines reibungslose Ablaufes, vom Aufbau bis zum Einzug.

Diese Tätigkeiten fallen meiner Ansicht nach in den Bereich Baubetreuung, für welche ja noch eine Erlaubnis notwendig wäre. Ganz sicher bin ich mir allerdings nicht, da ich einen solchen Fall noch nie hatte.

Meine Frage: Liege ich mit meiner Vermutung richtig? Was macht die Tätigkeit als Baubetreuer aus?

Grüße aus dem Vorharz
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