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Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Bei uns in der Gemeinde, hat von einem größeren Sport Verein SV ... e.V. einen Fanshop mit Fanbekleidung für Groß und Klein auch viele weitere Artikel wie Kaffee, Handtücher und Tassen mit dem Logo des SV ... oder Becherhalter für das nächste Heimspiel eröffnet.
Muss da für eine Gewerbe angemeldet werden oder nicht? Der Vorstand des Vereins meint NEIN, da sie ja ein eingetragener Verein sind. Ich denke schon, da das ganze schon recht Gewerblich ist mit entsprechendem Verkaufspersonal.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, wenn möglich mit genauer Begründung oder Tipps wo ich nachlesen kann ob angemeldet werden muss oder nicht?
DANKE
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