Thema: Versagung der Reisegewerbekarte |
Koy
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Zunächst möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich gestern nicht mehr geantwortet habe - der Außendienst rief.
Gleichzeitig möchte ich mich für die vielen Antworten bedanken, da lässt sich etwas draus machen ;-)
Allen Kollegen wünsche ich noch einen wunderschönen Tag.
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Thema: Versagung der Reisegewerbekarte |
Koy
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Ich sollte vielleicht hinzufügen, dass der Antragsteller einer Drückerbande zugehörig war. Als er erfahren hat, dass ich beabsichtige seinen Antrag abzulehen, hat man ihn wohl rausgeschmissen. Inzwischen ist er verzogen. Sollte ich dennoch die Akte anfordern.
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Thema: Versagung der Reisegewerbekarte |
Koy
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Guten Morgen,
bei mir hat ein Kunde einen Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte gestellt (Feilbieten von Postkarten etc). Dem Führungszeugnis zur Folge ist Herr xy wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und gemeinschaftlichen Diebstahls in Tatmehrheit vorbestraft. Also möchte ich den Antrag wegen fehlender Zuverlässigkeit (§ 57 GewO) ablehnen. Und genau hier liegt mein Problem - wer könnte mir ggf. mit einem Musterbescheid aushelfen?
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Thema: Bewachungsgewerbe Vorstrafenregister |
Koy
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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Hinweise,
wünsche allen einen schönen Feierabend, ggf. ein schönes Weekend!
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Thema: Bewachungsgewerbe Vorstrafenregister |
Koy
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Und wie stelle ich das an, Kollege Flittard? Schließlich bin ich ja noch ein "Grünschnabel" was es dieses Forum anbetrifft.
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Thema: Bewachungsgewerbe Vorstrafenregister |
Koy
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Zunächst - vielen dank für die Ratschläge.
Ansonsten möchte ich zum Sachverhalt noch hinzufügen, dass diese Person im Personenschutz tätig werden soll. Lt. Urteil hat der"gute Mann" einen randalierenden Besucher einer Disco mit einem "sehr groben und brutalen Würgegriff" aus den Räumlichkeiten befördert, ohne zuvor ein klärendes Gespräch zu führen. Da er bereits erstmals wegen eines Körperverletzungsdeliktes verurteilt wurde, hat das Gericht eine Freiheitsstrafe gem. § 56 Abs. 1 StGB zur Bewährung festgesetzt. Berücksichtigt wurde ebenfalls, dass körperliche Übergriffe durch das Security-Personal gerade in dieser Disco erheblich überhand genommen haben. Wie auch immer, ich tendiere derzeit ebenfalls eher dazu die Beschäftigung zu untersagen.
Gibt es denn grundsätzlich Fristen, die man beachten muss? Ich meine wenn Straftaten bekannt sind, die z. B. vor 5 Jahren (mehr oder weniger) begangen wurden und seit dem nichts weiter vemerkt ist, müssen diese auch in die Prüfung einbezogen werden?
Gruß,
A. K.
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Thema: Bewachungsgewerbe Vorstrafenregister |
Koy
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Hallo,
habe folgendes Problem:
die hier bestehende Security Ltd. möchte einen Herrn einstellen, der jedoch ein langes Vorstrafenregister hat. In der Regel handelt es sich dabei um Diebstahldelikte, zuletzt wurde er jedoch wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer 6 monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Bewährung läuft noch bis 06.2008. Da die Security bisher keine Angestellte beschäftigt hat und ich bislang mit diesem Sachgebiet nichts zu tun hatte, benötige ich dringend Hilfe. Wer kann mich retten?
Gruß,
A. K.
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