Thema: Künstlermarkt Festsetzung oder nicht |
ernie
Antworten: |
4 |
Hits: |
209.635 |
|
|
Wenn die Voraussetzungen nach § 68 Abs. 1 o. 2 GewO vorliegen wäre er festsetzungsfähig. Ich würde erstmal klären, ob die i.d.R. 12 gewerblichen Anbieter vorhanden sind. Lass dir eine Ausstellerliste nebst Angabe/Nachweis über gewerbliche Tätigkeit vorlegen. Darüber hinaus wäre zu klären, ob es ein Spezial- oder Jahrmarkt ist. Scheint mir aber das geringste Problem.
Zur Durchfürhung am Wochende, insbesondere Sonntag, kann ich nichts sagen, da wir in Nds. ein anderes Feiertagsgesetz haben.
Vielleicht hilfts es aber trotzdem ein wenig weiter
|
|
Thema: Festsetzung oder nicht? |
ernie
Antworten: |
5 |
Hits: |
23.284 |
|
|
Naja,
wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen ist die Veranstaltung nicht festsetzungsfähig.
Die Kommune kann also nicht festsetzen. Du kannst ja auch nicht nen Führerschein erteilen, wenn jemand keine erfolgreiche Prüfung gemacht hat.
Schönes Wochenende
|
|
Thema: § 38 GewO überwachungsbedürftiges Gewerbe KFZ Handel |
ernie
Antworten: |
19 |
Hits: |
248.483 |
|
|
Ich habe eine Rundmail an die Gemeinden geschickt mit folgendem Hinweis:
"bei der Anzeige und Erfassung von gewerblichen Tätigkeiten in Migewa bitte ich folgendes zu beachten:
• Angabe der genauen Tätigkeit; allgemein gehaltene Angaben wie „ Handel mit Waren aller Art“ sind nicht ausreichend. Die Angabe ist für die Beurteilung der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb des betreffenden Gewerbes erfüllt sind erforderlich."
Das funktioniert so einigermaßen...
|
|
Thema: Bewacher zuverlässig |
ernie
Antworten: |
18 |
Hits: |
96.258 |
|
|
Eine Regelung liegt vor, wenn die Maßnahme darauf gerichtet ist, einen rechtlichen Erfolg herbeizuführen, also den Rechtskreis des Betroffenen berührt oder unter Regelgun ist eine Anordnung zu verstehen, die auf die Setzung einer Rechtsfolge (d.h. auf die Begründung, Änderung, Aufhebung oder Feststellung von Rechten und Pflichten bzw. die Ablehung einer beantragten Amtshandlung) gerichtet ist.
Ein rechtlicher Erfolg ist gegeben, wenn:
1. etwas geboten wird (z.B. Abrissverfügung)
2. etwas verboten wird (z.B. Gewerbeuntersagung)
3. etwas rechtlich gestaltet wird (Entziehung der Fahrerlaubnis)
4. eine Tatsache rechtlich festgestellt wird (Aufenthaltserlaubnis)
5. festgestellt wird, dass ein Recht besteht oder nicht besteht (Baugenehmigung)
M.E. liegt bei der Zuverlässigkeitsprüfung Nr. 4 vor. Anhand der Prüfungsmerkmale stelle ich fest, ob eine Zuverlässigkeit besteht oder nicht. Sofern diese besteht, habe ich doch eine rechtliche Tatsache festgestellt, die das Recht begründet die Person für Bewacheraufgaben einzusetzten.
Happy Schlado
|
|
|