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Hallo,
ein Teppichhändler wirbt in seinem Flyer mit "Teppichreinigung ab 7,50 € pro m²". In seinen Geschäftsräumen und im Schaufenster sind weder Teppiche noch Leistungen mit Preisen ausgezeichnet.
Nach PreisangabenVO müssen sowohl im Geschäft als auch im Schaufenster die Preise angegeben sein.
Die Frage ist, wie detailliert müssen die Preise für die Leistungen angegeben werden? "Ab 7,50 ,€ pro m²" wird sicher nicht ausreichen. Da es aber ja sehr viele verschiedene Materialien, Arten der Verschmutzung und Arten der Reinigung gibt, wäre eine absolut vollständige Liste sehr lang.
Hat schon mal jemand versucht, eine Preisauszeichnung für Leistungen bei Teppichhändlern durchzusetzen?
Viele Grüße
Otto
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