ich hoffe jemand von euch kann mir meine Frage beantworten:
Ich habe von der Handwerkskammer eine Anregung für eine Betriebsuntersagung bekommen, die gleichzeitig vorschlagen ein Bußgeld gem. § 117 HwO einzuleiten.
Wo steht wer für diese Einleitung des Bußgeldverfahrens zuständig ist?
Gibt es eine Verordnung oder ähnliches?
gibt jemand, neben Alkohol, nur kalte einfach zubereitete Speisen ab - kann dies allein unter einer Schankwirtschaft laufen?
Oder ist es schon eine Speisewirtschaft?
Spricht man immer von Speisewirtschaft, egal welche Speisen abgegeben werden?