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Hallo zusammen,
ich benötige mal ein paar Meinungen zum folgenden Sachverhalt:
Eine Person hat sich das Namenrecht für den Begriff "Zappsack" patentieren lassen. Diese Personen vergibt hierfür nun an Dritte entsprechende Nutzungsrechte und generiert damit Einnahmen.
Nun möchte diese Person (auf Anregung des Steuerberaters) ein Gewerbe anmelden.
Liegt hier ein anmeldepflichtiges Gewerbe vor?
M. E. handelt es sich hier um die bloße Nutzung eigenen Vermögens und daher um kein anzeigepflichtiges Gewerbe. Ich vergleiche das ein wenig mit der Gebrauchsüberlassung bzw. Vermietung von Wohneigentum.
Ist meine Annahme diesbezüglich korrekt?
Ich bitte um Meinungen.
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