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Hallo liebe Forumsmitglieder,
als Anfänger im Gewerberecht habe gleich hier folgende Anfrage eines Interessenten für ein Gewerbe vorliegen, die für mich nicht eindeutig zu beurteilen ist:
Der Anfrager möchte als Weinexperte im Auftrage einer Veranstaltungsfirma auf deren Veranstaltungen Informationen zum Thema Wein und Beurteilung der Qualität einer Weinsorte geben. Gleichzeitig sollen kostenlose Weinproben angeboten werden. Das ganze soll in Räumen vor einem von der Veranstaltungsfirma eingeladenen Publikum stattfinden. Es ist nicht geplant, auf Messen, Märkten oder Volksfesten aufzutreten. Den Wein verkaufen wird er selbst nicht; dass soll durch die Weinbauern selbst bzw. den Veranstalter erfolgen.
Welche gewerberechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Handelt es sich um ein stehendes Gewerbe oder ein Reisegewerbe? Benötigt der Anfrager eine Gaststättenerlaubnis oder muss er für jede Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt des Veranstaltungsortes eine Gestattung nach Gaststättengesetz beantragen?
Danke schon mal für die Antworten!
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