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Autor Beitrag
Thema: Eckpunkte für strengere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe beschlossen
Jacob

Antworten: 76
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14.04.2016 10:59 Forum: Bewachungsgewerbe


Ich hab für meinen Bereich bei den Kommunen erst mal eine Abfrage gestartet:

1) Wie viele Firmen gibt es in dem Bereich?
2) Wie viele Erlaubnisse bzw. Untersagungen werden im Jahr durchschnittlich erteilt?
3) Wie viele Mitarbeiter bearbeiten diese Fälle?

Bei uns wird demnächst wahrscheinlich auch eine Tagung der Ordnungsämter stattfinden auf der wir alles noch mal in Ruhe besprechen. Und dann mache ich mir Gedanken über die weitere Umsetzung. Solange ich keine (halbwegs) verlässlichen Fallzahlen habe, ist eine gescheite Planung nicht möglich. Und unsere Kommunen fragen zwar vereinzelt schon nach, sind aber noch sehr verständnisvoll.

Ich kann LKKS nur zustimmen: eine spätere Übertragung wäre deutlich sinnvoller gewesen. Aber da die Problematik der Flüchtlingsunterkünfte und dem damit zusammenhängenden Sicherheitspersonal jetzt besteht, muss alles sofort sein. Auch wenn das tatsächlich gar nicht möglich und zu bewältigen ist. Augen rollen
Thema: Eckpunkte für strengere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe beschlossen
Jacob

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07.04.2016 09:13 Forum: Bewachungsgewerbe


Guten Morgen zusammen,

wie ist denn bei Ihnen / Euch das weitere Vorgehen geplant? Ich muss ehrlich gestehen, dass ich (hauptsächlich bedingt durch die Tatsache, dass ich neu in dem Bereich bin und keine Infos dazu von meinem Vorgänger bekommen habe) jetzt etwas von dem Übergang auf die Kreise überrascht wurde. Personell ist das durch uns aktuell nicht zu leisten alle MA des Bewachungsgewerbes auf ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen.

Übernehmt ihr diese Aufgaben jetzt Schritt für Schritt oder gibt es andere Ansätze dazu? Gibt es dafür bei manchen (oder allen) neues Personal
Thema: Gewerbeanmeldung trotz fehlender ausländerrechtlicher Gestattung
Jacob

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30.03.2016 10:28 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Danke schon mal für die schnelle Antwort!

Ich habe jetzt noch mal deutlich intensiver gesucht und bin zu folgender Einschätzung gekommen, die ich an die Ausländerbehörde und die Kommunen verschicken werde:

"Ich wurde durch den Fachbereich Migration und Aufenthalt (ehemals Ausländerbehörde) des MKK gebeten auf folgende Problematik hinzuweisen:

Bei der Anmeldung eines Gewerbes durch ausländische Staatsangehörige (Nicht-EU bzw. Nicht-EWR) sind diese laut Ziffer 5.4 der GewAnzVwV aufzufordern, den Nachweis zu erbringen, dass die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung erteilt ist. Dies geschieht in der Regel durch die Vorlage des Aufenthaltstitels. Auf diesem ist ein entsprechender Vermerk angebracht, ob die „Erwerbstätigkeit gestattet“ oder die „Beschäftigung gestattet“ ist. Diese unterschiedlichen Angaben haben in der Vergangenheit gelegentlich zu Irritationen geführt. Konkret bedeuten die Angaben folgendes:

Erwerbstätigkeit gestattet -> selbständige und nicht-selbständige Tätigkeiten dürfen ausgeführt werden

Beschäftigung gestattet -> nicht-selbständige Tätigkeiten dürfen ausgeführt werden

Die Anzeige zur Aufnahme eines selbständigen Gewerbes ist auch bei dem Vermerk „Beschäftigung gestattet“, wie üblich, in jedem Fall anzunehmen. Der Anzeigende ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Beginn des Gewerbes ohne die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung (Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“) unzulässig ist und in der Folge durch die Behörde verhindert bzw. mit Bußgeld geahndet werden kann.

Die Verhinderung der Fortsetzung des Gewerbes obliegt nach hiesiger Auffassung gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO i.V.m. § 1 Abs. 9 GewZustV der für die Erteilung der Zulassung zuständigen Behörde. Die Ahndung der Ordnungswidrigkeit ergibt sich aus § 98 Abs. 3 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz und obliegt der Ausländerbehörde."

Für weitere Anregungen und Kommentare bin ich immer offen
smile
Thema: Gewerbeanmeldung trotz fehlender ausländerrechtlicher Gestattung
Jacob

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Gewerbeanmeldung trotz fehlender ausländerrechtlicher Gestattung 30.03.2016 08:30 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Guten Morgen zusammen,

ich wurde durch unsere Ausländerbehörde informiert, dass durch eine kreisangehörige Kommune eine Gewerbeanmeldung erfolgt ist, obwohl dem betroffenen iranischen Staatsangehörigen laut Aufenthaltstitel lediglich die "Beschäftigung gestattet" ist und nicht die "Erwerbstätigkeit". Der Unterschied liegt, soweit ich das bisher recherchieren konnte, wohl in der Art der Tätigkeit. Angestelltenverhältnis ist bei "Beschäftigung gestattet" möglich, eine selbständige Tätigkeit nicht. Die darf nur bei "Erwerbstätigkeit gestattet" ausgeübt werden.

Die Ausländerbehörde möchte jetzt, dass der Sachverhalt geklärt wird und evtl. eine Abmeldung des Gewerbes von Amts wegen erfolgt. Ich habe grundsätzlich kein Problem den Kommunen dazu ein paar Zeilen zu schicken, dass darauf geachtet wird. Aber ich finde keine rechtliche Grundlage für eine Abmeldung des Gewerbes. Weiß jemand, ob es da evtl. einen OWi-Tatbestand gibt? Oder hatte jemand einen ähnlichen Fall?

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Liebe Grüße aus Hessen smile
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