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Thema: Anmeldehürden und Methoden/ Passierschein A38
Berthold

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Anmeldehürden und Methoden/ Passierschein A38 13.11.2015 21:04 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo zusammen,

folgendes trägt sich zu.
Ich melde mein Reisegewerbe in Witzenhausen/ Nordhessen an. Verlangt werden über die normalen Bescheinigungen, für mich nun noch Auszug aus Vollstreckungsgericht von zwei Behörden, sowie aus Insolvenzgericht.
Dies wird nun wohl generell verlangt.
Ich habe keine Einträge noch liegt mir sonst derlei zur Last.
Bin gern zu Auskünften und Transparenz berreit, jedoch halte ich diese Forderung für schlichtweg unzulässig bzw. unnötig.( GewO Hessen)

Frau Sachbearbeiterin: Freundlich aber bestimmt, "Ich möchte das aber haben, bei uns ist das so und wenn ich wöllte könnte ich noch vielmehr verlangen".

Zurückhaltung meinerseits und alles weitere nun per Post.
Wie sollte ich eurer Meinung nach nun weiter vorgehen , um die Anmeldung möglichst schonend über die Bühne zu bringen?
Was ist zulässig Ämterseits und wie/wann sollte ich intervenieren?

Freunde von mir, mit Reisegewerbe, hatten auf dem selben Bürgerbüro keinerlei Schwierigkeiten. Hat sich was in der GewO geändert oder sieht es nach Schikane aus?

Mein Wunsch:
Frau kommt selber drauf das sie vielleicht etwas übersehen hat und lässt mich ohne Wegelagerei feundlich passieren bzw. merkt das ich mich nicht zum Spielball diverser behördlicher Spielchen machen lasse.

King regards
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