Thema: Halten von Unternehmensbeteiligungen - Vw eignes Vermögen oder Gewerbe? |
Amisia
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zurück,
also meiner Meinung nach dürfte es sich hierbei um eine sog. Holdinggesellschaft (oder auch Muttergesellschaft) halten, die im Innenverhältnis Beherrschungsverträge mit anderen, untergeordneten Gesellschaften hat. Meiner (noch recht kurzen) Erfahrung nach werden solche Gesellschaften nicht gewerblich tätig, da bloße Verwaltung eigenen Vermögens, ich lasse mich aber auch gerne korrigieren.
Ich hoffe, dass ich trotzdem weiterhelfen konnte.
Beste Grüße,
Amisia
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Thema: Anmeldung einer gekauften GmbH |
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Hallo,
ich habe über die Suchfunktion leider nichts Passendes finden können und wende mich deshalb mit folgendem Sachverhalt an euch:
Die A-GmbH (existierte vorher unter einem anderen Namen) wird hier hin verlegt. Allerdings ist die A-GmbH noch unter dem anderen Namen und mit anderem Sitz bei einem anderen Registergericht als dem hiesigen eingetragen, die Änderung des Sitzes und des Namens wurden allerdings schon im Gesellschaftervertrag vermerkt und vom Notar beglaubigt. Die Eintragung beim zuständigen Registergericht ist bereits beantragt. Wie verfahre ich mit so einem Fall? Betrachte ich die GmbH analog zu einer GmbH i.G. und melde sie so an? Dagegen spricht mMn, dass die GmbH bereits existiert, nur unter anderem Namen und anderer HR-Nummer. Hatte vielleicht schon jemand einen ähnlichen Fall und kann Licht ins Dunkel bringen? Danke!
VG Amisia
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Thema: Gewerbeanmeldung trotz fehlender ausländerrechtlicher Gestattung |
Amisia
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Ich wüsste nicht, dass die Fortsetzung des Gewerbes pauschal nach § 15 Abs. 2 GewO verhindert werden kann, da im § 15 Abs. 2 m.M.n. nur an die Zulassungspflicht des Gewerbes (z.B. Makler), nicht aber an etwaige Erlaubnisse knüpft, die den Personenstatus des Gewerbetreibenden betreffen.
Allerdings würde ein Verstoß gegen ausländerrechtliche Vorschriften vorliegen und ein Verfahren nach § 35 GewO könnte eingeleitet werden.
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege
VG Amisia
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