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Autor Beitrag
Thema: GbR nur einen Gesellschafter anmelden?
Jeff

Antworten: 5
Hits: 24.606
GbR nur einen Gesellschafter anmelden? 22.12.2016 09:53 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)




folgender Fall:

Gewerbetreibender A hat bisher 2 Betriebe in unserer Gemeinde angemeldet (als Einzelgewerbetreibender) und möchte diese nun in eine neu gegründete GbR übernehmen.

Normalerweise würde ich nun für Gesellschafter B 2 Gewerbeanmeldungen vornehmen und diese dann entsprechend im Programm zu einer GbR verknüpfen (für A lediglich eine Änderung ohne Gewerbemeldung).

Allerdings soll laut A für B keine Gewerbeanmeldung erfolgen, da die GbR nur durch den geschäftsführenden Gesellschafter A vertreten wird (ist auch im Gesellschaftsvertrag festgehalten). Leider gestaltet sich das einrichten einer GbR mit einem Gesellschafter bei uns EDV technisch als schwierig...

Würde nun lediglich eine Anmerkung zu den beiden Einzelunternehmen schreiben und den Namen der GbR ergänzen.

Ist die Vorgehensweise so richtig?? Hatte so einen Fall bisher noch nicht.

Vielen Dank im Voraus!

MfG Jeff
Thema: Gewerbean- und Abmeldung rückwirkend?
Jeff

Antworten: 4
Hits: 49.450
31.08.2016 08:43 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Habs schon vermutet, aber irgendwie sah es falsch aus 13 Jahre rückwirkend anzumelden . Aber wenn ihr der selben Meinung seid, bin ich beruhigt smile .

Danke für die schnelle Hilfe! Danke
Thema: Gewerbean- und Abmeldung rückwirkend?
Jeff

Antworten: 4
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Gewerbean- und Abmeldung rückwirkend? 29.08.2016 11:09 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen!

folgender Sachverhalt:

Gewerbetreibender A. hatte sein Gewerbe 1994 fälschlicherweise bei uns angemeldet (Betriebsstätte war in der Nachbargemeinde). Dieser Irrtum wurde einige Monate später bemerkt und das Gewerbe wurde bei uns wieder rückwirkend zum gleichen Tag abgemeldet und bei der entsprechenden Gemeinde angemeldet.

Im Jahr 2003 wurde dieses dann in der Nachbargemeinde abgemeldet mit dem Vermerk, dass das Gewerbe in unseren Meldebezirk verlegt wird (lt. Aktenlage ist aber nie eine Anmeldung bei uns erfolgt).

Heute war A. nun bei mir (mit der Gewerbeanmeldung von 1994) um sein Gewerbe abzumelden. Wie ist hier die richtige Vorgehensweise? Rückwirkende Anmeldung (bei über 10 Jahren?) und anschließende Abmeldung?

Bin etwas überfragt Weißnicht

Vielen Dank im Voraus! Danke
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