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Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Also den Gesellschafter der Verwaltungs GmbH habe ich bereits zur Abmeldung der GmbH & Co.KG aufgefordert - jedoch reagierte er darauf nicht
Kann ich dem Gesellschafter (es ist nur einer) noch mit einem Bußgelverfahren oder Verwaltungszwang auf den Zahn fühlen - oder geht das nicht, da die GmbH & Co.KG bereits gelöscht ist?
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