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Hallo, Guten Morgen,
ich habe eine Gewerbeanmeldung für einen Kiosk angenommen, der keine alkoholischen Getränke verkaufen will. Eröffnung soll der 01.07.2005 sein.
Eine Gaststätten-Erlaubnis ist ja nicht mehr erforderlich.
Allerdings hatten bislang die Kioske, wie auch die Tankstellen eine Gaststätten-Erlaubnis und konnten somit auch außerhalb der Ladenschlusszeiten verkaufen.
Muss sich dieser Kiosk nunmehr an den offiziellen Ladenschlusszeiten halten oder was ist zu tun?
Gruß
Anna Naber
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