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Einen wunderschönen guten Tag zusammen...
ich bin mir jetzt nicht sicher, ob dieses Thema schonmal diskutiert wurde. Zumindest habe ich es nicht finden können.
Folgendes Problem.
Ein Gastwirt betreibt eine 100 m² große Gaststätte.
Der Automatenaufsteller hat eine Geeignetheitsbestätigung für diese Gaststätte.
Nun teilt der Gastwirt die 100 m² Gaststätte in 5 x 20 m² große Gaststätten auf, die innerhalb des Gebäudes alle über einen gemeinsamen Flur erreichbar sind. Von der Straße gibt es lediglich einen Zugang zu diesem Flur, über den man die 5 Gaststätten erreicht.
Soweit so gut...
Jetzt kommt der Automatenaufsteller und beantragt für jede der 5 kleinen Gaststätten eine eigene Geeignetheitsbestätigung.
Somit entstünden aus ehemals 3 GSG insgesamt 15 GSG im gleichen Objekt.
Allerdings nicht als Spielhalle, die dort bauplanungsrechtlich nicht zulässig wäre, sondern als 5 Kleingaststätten, gegen die bauplanungsrechtlich nichts einzuwenden ist.
Hat jemand eine Idee, wie ich diese Umgehung der SpielVO verhinden kann, bzw. hat jemand eine passende Vorlage für eine Antragsablehnung?
Freundliche Grüße
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